Ich hoffe, daß Du als Anleihegläubiger Deine Forderungen an den Insolvenzverwalter bis zum 22.12.2009 angemeldet hast. Wenn ja, dann "...Bei Abschluss des Verfahrens wird Sie der Insolvenzverwalter unaufgefordert unterrichten, in welcher Höhe Sie eine Quote erhalten. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Abwicklung dieses Insolvenzverfahrens voraussichtlich mindestens 3 Jahre dauern wird." Und Du darfst an der Gläubigerversammlung am 26.01.2010 im ARRI Kino, Türkenstr.91, 80799 München teilnehmen. [ Ungewöhnlicher Ort für eine Gläubigerversammlung :-) ] Wenn nein, dann sind Deine Ansprüche verloren. Auch eine eigene, gesonderte Gläubigerversammlung nach deutschem Recht (SchVerschrG von 1899) ist nicht möglich, da die vorliegende Anleihe der EDOB Abwicklungs AG nach dem Recht des Staates New York ausgegeben wurde. Zu den "...Zinszahlungen Die Zinsen der Anleihe 2005/2012 werden ab Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens nicht mehr bedient, da es sich bei diesen Forderungen ebenfalls um Insolvenzforderungen handelt. Diese Forderungen sind, wie alle übrigen Insolvenzforderungen auch, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anzumelden...." Und zu den Aktionärsrechten weiter auf http://www.edob-abwicklung.de/deu/cms_pdf/...(ehem%20ESCADA%20AG).pdf
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