und eben dies glaube ich nicht! Eine irgendwie evtl. kursrelevante Info wie eine Terminverschiebung wird nicht per Mail auf Nachfrage an IRGENDWEN herausgeschickt, sondern müsste publiziert werden! Also nur dummes Geschwätz. Überhaupt sehr geschickt, als Quelle eine Email "an" statt "von" Biofrontera....
"§ 15 WpHG verpflichtet die Emittenten zur unverzüglichen (d.h. "ohne schuldhaftes Zögern") Veröffentlichung solcher Tatsachen, die den Börsenkurs der zugelassenen Wertpapiere eines Unternehmens erheblich beeinflussen[...]"
"Verletzt der Emittent die Publizitätspflicht, so ist er gemäß § 37b WpHG einem Dritten zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Dritte die Wertpapiere nach der Unterlassung erwirbt und bei Bekanntwerden der Tatsache noch Inhaber der Wertpapiere ist oder die Wertpapiere vor dem Eintritt der Tatsache erwirbt und nach der Unterlassung veräußert. "
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