Hallo zusammen,
ich hatte gestern (6.5.) folgende Stellungnahme auf meine Anfrage zu diesem Thema vom IR-Leiter Voltabox erhalten.
Meine persönliche Meinung: Ich finde es unmöglich, dass diese Themen noch offener kommuniziert worden sind, sondern eher ein wenig "vergraben" wurden. Bin deshalb gestern mit ordentlichem Verlust komplett aus Voltabox raus und komme auch nicht wieder. Ich hätte da zu sehr die Befürchtung, dass ein ähnliches Thema irgendwann mit dem 2018er oder 2019er Abschluss wieder passiert.
Viele Grüße
Bei der heutigen Meldung handelt es sich um eine Pflichtveröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG nach Abschluss des Prüfverfahrens: ?Die Bundesanstalt ordnet an, dass das Unternehmen den von der Bundesanstalt oder den von der Prüfstelle im Einvernehmen mit dem Unternehmen festgestellten Fehler samt den wesentlichen Teilen der Begründung der Feststellung bekannt zu machen hat.?
Zum Hintergrund: Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat den Konzernabschluss der Voltabox AG zum 31. Dezember 2017 und den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 einer Prüfung nach § 342b Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 HGB (stichprobenartige Prüfung) unterzogen und die Gesellschaft in der Folge auf Fehler hingewiesen. Voltabox und paragon haben die entsprechenden Vorjahreswerte bereits in ihren Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2018 und in den zusammengefassten Lageberichten für das Geschäftsjahr 2018 angepasst und in den Anhängen näher erläutert (Voltabox in Note 4 und paragon in Note 6). Für das laufende Geschäftsjahr sowie zukünftige Geschäftsjahre besteht kein Anpassungsbedarf. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat andere Auffassungen i.W. über das Verbuchen der Kosten des Voltabox-Börsenganges als die Abschlussprüfer. Als Emittentin ist die Gesellschaft verpflichtet, den entsprechenden Bescheid der BaFin über das Ergebnis der Prüfung unkommentiert und unverzüglich zu veröffentlichen - unabhängig davon, welche Meinung der Vorstand dazu vertritt. Der Vorstand will sich im Sinne des Unternehmens und der Aktionäre darauf konzentrieren, die aktuellen Chancen in den Märkten Automobil und Elektromobilität zu nutzen und sich daher nicht zu einem Widerspruch in dem Verfahren entschlossen. Daher wurden die Feststellungen der DPR bereits in den Abschlüssen 2018 vollumfänglich berücksichtigt. Morgen wird voraussichtlich eine Corporate News veröffentlicht, in der im letzten Absatz noch einmal darauf hingewiesen wird, dass die Änderungen bereits in den Abschlüssen 2018 berücksichtigt worden sind. Im Q1-Bericht wird das bei beiden Gesellschaften auch noch einmal im Vorwort stehen. Im Übrigen ist ein entsprechender Hinweis auf nachträgliche Änderung von 2017er Zahlen auch in allen Präsentationen seit dem 1. April enthalten.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Voltabox AG
Dr. Kai Holtmann
Leiter Investor Relations / Head of Investor Relations
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