Mi, 08.06.1113:21 telegate: Deutsche Telekom muss 41 Mio. Euro zahlen
München-Martinsried (aktiencheck.de AG) - Die Deutsche Telekom AG (ISIN DE0005557508/ WKN 555750) muss mehr als 41 Mio. Euro an die telegate AG (ISIN DE0005118806/ WKN 511880) zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden.
Wie aus der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts hervorgeht, hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts einen Schadensersatzanspruch gegen die Deutsche Telekom AG in Höhe von 34,215 Mio. Euro wegen überhöhter Vergütungen bejaht. Die Deutsche Telekom AG habe als marktbeherrschendes Unternehmen in der Zeit von Oktober 1997 bis zum 22.01.2001 die Wettbewerbschancen der telegate AG unbillig behindert, indem es der telegate AG Telefonie-Teilnehmerdaten zur Auskunftserteilung und Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen zu einem überhöhten Entgelt überlassen habe, so die Begründung.
Darüber hinaus seien knapp 7 Mio. Euro zu erstatten, weil die Deutsche Telekom AG die ungerechtfertigt erhaltene Vergütung seit dem 01.01.2000 zinsbringend habe anlegen können. Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat die Revision nicht zugelassen.
Das Landgericht Köln (Az. 91 O (Kart) 230/04) hatte am 31.08.2005 in erster Instanz die Deutsche Telekom AG zur Zahlung von 35 Mio. Euro verurteilt. Der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hatte zweitinstanzlich am 16.05.2007 zunächst eine Rückforderung von 52 Mio. Euro ausgeurteilt. Auf die Revision hatte der Bundesgerichtshof die Sache dann am 13.10.2009 zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen, soweit zum Nachteil der Deutschen Telekom entschieden worden war.
Die Aktie von telegate notiert aktuell mit einem Minus von 1,55 Prozent bei 9,29 Euro. (08.06.2011/ac/n/nw)
Quelle: Finanzen.net / Aktiencheck.de AG
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