41,3 Millionen plus Zinsen hat das Gericht Telegate zugesprochen, das war auch der geforderte Betrag, oder? Im Eurams-Artikel ist ja von 52 Millionen die Rede, aber die Differenz sind dann vermutlich die Zinsen.
Sorry, aber der Artikel ist urheberrechtlich geschützt. Ich werde hier sicher keine 1:1 Kopie reinstellen. Die Meldung und auch die Zusammenfassung wird sicher in der nächsten Zeit auf einem der einschlägigen Portale veröffentlicht.
@leftwing: Dann haben sie vielleicht nicht ihre komplette Forderung zugesprochen bekommen. In der Dow-Meldung steht 43 Mio+Zinsen. - Mal die längere Meldung, inklusive Begründung abwarten.
schliesslich ist das Urteil zwar gefällt, aber noch lange nicht rechtskräftig und bis dann wirklich Geld da ist ... das dauert noch... da muss man schon eher langfristig denken
Beim vorherigen Urteil wurde doch von der Telekom zwar eine Beschwerde gegen die Nichzulassung der Revision eingelegt, aber wenn diese abgewiesen werden sollte, dann sollte das Urteil doch endgültig Rechtskräftig sein, oder seh ich das falsch?
Sollte der Beschwerde nicht stattgegeben werden, dann wird die Rechtskräftigkeit binnen Wochenfrist erlangt sein, das ist richtig. Aber bei dem heutigen Urteil liegen zu dem Thema Revisionssicherheit noch keine Infos vor und auch hier kann dann erstmal die Beschwerde eingereicht werden. Ich denke zwar persönlich, dass diese juristischen mittel das Ergebnis nur verzögern, aber nicht in Frage stellen wird, aber es bleibt eben auch ein Spiel auf Zeit.
So sehe ich das auch. Eine Revision ist nicht zulässig!
Hab was gefunden:
Formelle Rechtskraft
Formelle Rechtskraft bedeutet Unanfechtbarkeit. Zulässige Rechtsmittel hindern den Eintritt der (formellen und materiellen) Rechtskraft (Suspensiveffekt). Zu den Rechtsmitteln zählen insbesondere Berufung und Revision. Die formelle Rechtskraft tritt ein, wenn es kein ordentliches Rechtsmittel mehr gegen die Entscheidung gibt (vgl. § 705 ZPO). Das ist der Fall, wenn die zur Einlegung von Rechtsmitteln Berechtigten die hierfür vorgesehene Frist verstreichen lassen, darauf verzichten (Rechtsmittelverzicht) oder ein solches nicht vorgesehen ist, insbesondere, weil die letzte Instanz entschieden hat. Dass außerordentliche Rechtsbehelfe wie die Verfassungsbeschwerde noch eingelegt werden können, hindert die Rechtskraft nicht.[1]
Aber bei dem heutigen Urteil liegen zu dem Thema Revisionssicherheit noch keine Infos vor und auch hier kann dann erstmal die Beschwerde eingereicht werden.
Das stimmt leider nicht, denn in der Meldung drs-Radio(s.o.) steht eindeutig drin:
Das Gericht ließ keine Revision gegen die Entscheidung zu.