Jeder Mitgliedstaat bekommt eine so genannte Quote zugewiesen. Nach dieser Quote richten sich:
die Einzahlungsverpflichtungen (in Gold, Devisen und Landeswährung)
die Sonderziehungsrechte (Abk.: SZR) (Inanspruchnahme eines Kredites)
das Stimmrecht eines Landes im IWF
Umfang der Kreditvergabe
Wenn ein Land in Zahlungsschwierigkeiten kommt, kann es finanzielle Hilfe vom IWF beanspruchen (Inanspruchnahme eines Kredites). Es kann auf Antrag beim IWF die Währung eines anderen Landes gegen Gold oder Landeswährung kaufen. Dies bezeichnet man als Ziehung. Die Inanspruchnahme eines Kredites ist an bestimmte Bedingungen gekoppelt, die das jeweilige Land zu erfüllen hat. Diese werden als Strukturanpassungsprogramme (SAP) bezeichnet.
Ein SAP könnte z. B. so aussehen:
Kürzung von Staatsausgaben
Ziel einer niedrigen Inflation und einer Steigerung des Exports
Liberalisierung des Bankenwesens
Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen (Sparkassen, Elektrizitätswerken, Wasserwerken, Telekommunikation)
Es gibt seit 1969 sogenannte Sonderziehungsrechte (SZR). Ein Mitgliedsstaat hat das Recht, sich unter Einschaltung des IWF Devisen zu kaufen. Für die Devisen darf der Mitgliedstaat mit SZR zahlen. Bei den SZR handelt es sich um eine Art Weltgeld im Zahlungsverkehr der Zentralbanken.
SZR werden in bestimmter Höhe zugeteilt.
Für die SZR müssen Zinsen an den Fonds bezahlt werden.
SZR erweitern die internationale Liquidität beträchtlich.
Bei jeder Erhöhung der SZR wird geprüft, ob weltweit ein inflationsneutraler Bedarf besteht.
Beispiel: Wenn z. B. die Türkei (Schwellenland) sich an den IWF wendet, weil sie zum Ausgleich der passiven Leistungsbilanz Devisen benötigt, dann bestimmt der IWF ein Land – beispielsweise die USA – mit hohen Devisenreserven. Die USA verkauft daraufhin der Türkei Devisen gegen SZR.
@erstdenken
na von den anderen.