Die Mitte 2012 erfolgte Übertragung des AUA-Flugbetriebs von der AUA auf die günstiger operierende Tochter Tyrolean ist für das Erstinstanzgericht nichtig
Wien - Vor etwas mehr als einem Jahr hat die schwer defizitäre AUA den Betriebsübergang von der AUA auf die kostengünstigere Tyrolean vollzogen - begleitet von erheblichen Protesten der Belegschaft, die dagegen Klage eingebracht hat. Am Montag hat das Arbeits- und Sozialgericht in erster Instanz den Betriebsübergang für nichtig erklärt. Die AUA wird dagegen berufen. Zwei Instanzen gibt es noch: das Oberlandesgericht und den Obersten Gerichtshof.
Das Gericht begründet diese Entscheidung auf 165 Seiten. Im Wesentlichen aber geht es darum, dass der Betriebsübergang nicht dazu führen darf, die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter zu verschlechtern, sagte der Anwalt des Betriebsrates, Roland Gerlach, dem STANDARD. Entscheiden die beiden nächsten Instanzen wie die erste, muss alles rückabgewickelt werden. Unter anderem wären dann auch die Dienstverhältnisse wieder bei der AUA und nicht bei der Tyrolean.
AUA-Chef Jaan Albrecht zeigte sich "überrascht, dass das Gericht mit seinem Urteil die gängige Praxis des Betriebsübergangs bei Konzern-Restrukturierungen insgesamt infrage stellt". Offen bleibt noch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zur Nachwirkung des Kollektivvertrages. Der OGH hatte die AUA im Juni darüber informiert, dass er zur Klärung einzelner Rechtsfragen noch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) befragen müsse.
Die AUA hat, wie ein Sprecher bestätigte, für das Gerichtsverfahren bisher keine Rückstellungen gebildet, sondern "im geringen Umfang aufgelöst", wie im Mai 2013 bekannt gegeben wurde.
Aus dem Betriebsübergang auf die Tyrolean hat die AUA bereits in der Bilanz des Vorjahres einen Einmaleffekt von plus 82 Mio. Euro lukriert. Der ergab sich u. a. aus geringeren Zahlungsverpflichtungen für Pensionen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder. Dadurch war es der AUA im Vorjahr möglich, mit einem bilanziellen Gewinn von 65 Mio. Euro abzuschließen. Bereinigt um den Einmaleffekt war es ein Verlust von zehn Millionen Euro. Von diesen Sondereffekten hat auch die Lufthansa profitiert.
Auf das Ergebnis der AUA-Mutter Lufthansa wirkte sich der Betriebsübergang einmalig mit 115 Mio. Euro "positiv auf das operative Ergebnis aus", so die Lufthansa im Februar 2013.
Die AUA begründete den Betriebsübergang stets mit der wirtschaftlichen Notwendigkeit. 300 Piloten und Flugbegleiter haben Mitte 2012 von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Für die Abfertigungszahlungen hat die Airline 50 Millionen Euro aufgewendet. (Claudia Ruff, DER STANDARD, 3.9.2013)