durch die Birthler-Behörde löst großes Aufsehen aus. Zu Unrecht, sagen SED-Experten und der Chefankläger der Honecker-Prozesse. Das Dokument sei weder neu noch überraschend - das Vorgehen der Behörde allerdings nachlässig."
Christoph Schaefgen, der als Leiter der Staatsanwaltschaft II die Honecker-Prozesse von 1990 bis 1999 geleitet hat, "sagt zu" SPIEGEL ONLINE. "...Ich kann den Sensationscharakter des Papiers nicht erkennen. Hätte es keinen Befehl von oben gegeben, wäre die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen in den neunziger Jahren gar nicht möglich gewesen."
Herr Schaefgen muß schon ein seltsam ahnungsloser Staatsanwalt gewesen sein. Wenn er denn alles gewußt hat, dann hätte er doch wenistens einige der SED Bonzen wenigstens wegen Anstiftung zum Mord anklagen müssen.
MfG/Johannah
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