EY reicht ein Freispruch 2. Klasse.
Sofern kein Betrugsvorsatz(!) nachgewiesen werden kann, könnten sie ihren Kopf noch aus der Schlinge ziehen.
PM wird das wissen.
Deshalb auch diese verquasten Verträge, aus denen - meiner Meinung nach - die Kläger dann eben nicht ohne weitere Kosten herauskommen.
Ab der 2. Instanz sind die Kosten nicht mehr (vollständig) durch das Treuhandkonto gedeckt.
EY wird aber, falls erforderlich, durch alle Instanzen marschieren.
Und die SdK, die für mich alle Glaubwürdigkeit verspielt hat, trommelt zum wiederholten Male: ...nur noch kurze Zeit.
Wi-der-lich.
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