denke nicht mehr als einen feuchten händedruck. Die Lizens (so denke ich das) wird an jedem Distributor vergeben, der mehr als 1-2 Maschinen abnimmt und mal nen workshop zu der Anlagentechnik mitgemacht hat. So ne Lizens macht nen seriöseren Eindruck, unterliegt aber keinem DIN oder ISO- Standard wie z.B DIN EN ISO 9000 (Qualitätsmanagement). So eins hat giv mal gar nicht und selbst bei capstone würde ich dran zweifeln. Hab auch nicht auf der website von capstone dazu gefunden. Ist also nicht mehr wert, als ne teilnehmerurkunde beim Sportfest. nichts für Ungut.
Mit dem "Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" – kurz ESUG – hat der Gesetzgeber den ersten Schritt seiner umfassenden Reform des Insolvenzrechts getan. Statt einer Zerschlagung zu Gunsten der Gläubiger wird künftig der Fortführung erhaltungswürdiger Unternehmen samt Sicherung der Arbeitsplätze Vorrang eingeräumt. Von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bedrohte Unternehmen sollen nunmehr frühzeitig gerettet werden und gar nicht erst in die Insolvenz geraten. Sofern sie noch zahlungsfähig sind, steht Unternehmen erstmals die Möglichkeit offen, in Eigenverwaltung einen tragfähigen Sanierungsplan auszuarbeiten, der hoffentlich die Unterstützung der Gläubiger findet. Dazu bedarf es eines Antrags beim zuständigen Insolvenzgericht auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Nach § 13 der geänderten Insolvenzordnung ist dem Antrag ein Verzeichnis aller Gläubiger und ihrer Forderungen beizufügen. Für die Ausarbeitung des Sanierungsplans werden dem Unternehmen maximal drei Monate eingeräumt. Während dieser Zeit ist es vor Forderungen einzelner Gläubiger geschützt (sogenannter Schutzschirm), steht aber unter Aufsicht eines vom Gericht eingesetzten vorläufigen Verwalters, den sich das Unternehmen im Regelfall allerdings selbst aussuchen kann. Zudem sind die Insolvenzgerichte auf Antrag dazu verpflichtet, Zwangsvollstreckungen gegen den Schuldner zu untersagen oder einstweilen einzustellen. Und nicht zuletzt darf im Schutzschirmverfahren weder ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt noch dem Schuldner die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen entzogen werden.
teile der auffangegesellschaft unter den nagel zu reisen? bei offiziell 7,3 Mio aktien könnte ein möglicher investor doch gerade jetzt die gesamte PLC samt Töchter günstig übernehmen. Hierzu brauch man lediglich Übernahmeangebot um die 0,5? und 90% der investierten würden verkaufen. die restlichen kickt man mit einem delisting raus.
oder bekommt man die Auffanggesellschaft wirklich für einen Apfel und ein Ei?
sehe liefe das so ab, dass man eine Gesellschaft gründet und aus der Plc die wesentlichen Bestandteile herauslöst bzw kauft wie zB die Lizenz, die Patente und das Know How. Ich bezweifel aber, dass das derart viel ist, dass unterm Schnitt (abzgl der Lasten/Schulden) etwas übrig bleibt was unter den Aktionären zu verteilen wäre. Ein wichtiger Punkt wird sein wie man die Werte ansetzt und bewertet...
Der wichtigste Punkt ist, wie viel die Hauptaktionäre noch halten und was mit den ausgegebenen Aktien passiert ist. Des weiteren wie die finanzielle Situation von GIV wirklich aussieht sowie die Auftragspipeline und das Verhältnis zu Capstone. Wie gehabt wir wissen nichts. Endlosschleife..........
lässt wird verkauft und der Restbetrieb wird eingestellt...unterm SChnitt bleibt dann nichts was an die EK-Geber zu verteilen wäre...so wie in vielen Insolvenzfällen...
Haste Recht, woltle auch nur den Fall durchspielen den ich für am wahrscheinlichsten halte. Kann ja jeder selbst gewichten und spekulieren...
Ich bin der Meinung, dass der Name Greenvironment und die Gesellschaftsstruktur verschwindet...daher macht man sich aauch keine Mühe irgendwelche Reputation usw zu schützen...der Laden verschwindet und die Inhalte wandern unter ein neues Firmendach...
Aber warten wir ab...dass man sich den Insoverwalter ggf aussuchen kann ist natürlich was feines =)
joey2012
: Deshalb die Frage wieviel die Hauptaktionäre
noch an Aktien besitzen. Die haben halt auch noch was zu verlieren. Haben die verkauft, werden sie sich dafür rechtfertigen müssen. Aus derzeitiger Sicht denke ich, dass sie versuchen werden dies mit allen Mitteln zu vermeiden.
joey2012
: Mal von den einzelnen Punkten abgesehen..
....hängt über der ganzen Angelegenheit halt das "Damoklesschwert" des Delisting im Dez. Wenn alles halb so schlimm ist, wird man es trotzdem nicht schaffen so kurzfristig einen anderen Börsenplatz zu finden! Könnte man hier mit der Platzierung an der Nasdaq was anfangen? Wozu gibt es die überhaupt? Immerhin heute 700 Stk. gehandelt. Könnte man die Aktien von Frankfurt vlt. umtauschen.Sorry, nur eine Idee.Gebe zu habe davon keine Ahnung! Viele Fragen........wenig Infos.
Keine Ahnung...dazu müsste man wissen ob eine Überschuldung oder eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit der Insolvenzgrund war... Das hat man ja (absichtlich?) nicht in die Meldung einfliessen lassen... Aber wenn die bad debt reserve auf Giv zurückgeht, dann waren diese offenenen Forderungen bereits Ende 2011 bei 2 Mio $... Frage mich allerdings wieso man erst in die Inso gehen müsste bevor man mit Investoren verhandelt...daher scheint es mir so als wolle man auf diesem Weg "so einiges loswerden" ;)
Rechtlich safe ist das sicher nicht, aber die Beweislast liegt voll und ganz bei dir als Aktionär.
Man kann sich zB bei der Verbraucherzentrale rechtlich beraten lassen (kostet nur 40,- EUR). Ebenfalls kann man sich per Email an die Bafin wenden (poststelle-ffm@bafin.de) oder aber man stellt Strafanzeige bei der Polizei. Man kann/sollte damit evtl. noch abwarten bis weitere Infos des IV kommen und sich ein genauerer Weg für die Plc abzeichnet...aber wer sich das hier alles einfach so bieten lässt, dem ist in meinen Augen nicht mehr zu helfen...
Und wenns doch ein happy end für die Aktionäre geben sollte, dann waren diese Überlegungen für die Katz ;)
die geschichte mit den offenen forderungen hatte ich lange zeit auch mit dem projekt sotschi in verbindung gebracht (keine fertigstellungsinfo seitens giv) und dem hohem auftragsvolumen 4mw*50%= ca 2mio ?, aber dem war ja nicht so ( siehe ref-liste ggc energy). und ob bei capstone diese forderungen immer noch bestehen (in der höhe) ist mir aktuell auch nicht klar. zuletzt sprach der iv ja noch von geringen bestand an mitteln. also schätze ich mal das der antrag auf eine drohende zahlungsunfähigkeit zu begründen ist. völlige verunsicherung ist das capstone giv alls vertriebspartner gelöscht hat ( auch ohne jegliche info ).
damit wurde eigentlich die zukünftige geschäftsgrundlage der giv.plc quasi entzogen.
Steht auf der Seite von GIV:Die Aktien der Greenvironment plc dürfen in den Vereinigten Staaten oder für Rechnung einer U.S. Person (wie sie in Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 definiert ist) nur nach vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des U.S. Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien wurden und werden nicht unter dem U.S. Securities Act registriert.
Kann das sein, wenn doch geringe Stückzahlen ab und an gehandelt werden?
Denke die hat man dort gestrichen (im übrigen hat man bei der Gelegenheit generell aufgeräumt und insgesamt 5 Distributoren entfernt; vorher 67 und nun 62) weil man die "Rechte" neu vergibt für diese Regionen (in denen Giv u.a. "exklusiv" tätig war). Wenn man seitens Giv signalisiert hat, hier gehts nicht weiter wie bisher und es kommt maximal eine Auffanggesellschaft (Aussage des IV von Anfang Oktober entspricht dem Zeitpkt der Änderung; Liste wurde am 5. oder 6.10. geändert) zu Stande, dann war das eine logische Konsequenz von Capstone. Sauerrei ist, dass man das auf der Webseite von Giv nicht abändert, denn ohne Lizenz ist das Geschäftsmodell tot. Ich gehe aktuell davon aus, dass die neue Gesellschaft die die Nachfolge übernimmt dann zügig eine neue Lizenz bekommt. Alles spekulativ, aber in meinen Augen sehr naheliegend. Schließlich spricht selbst der IV schon von einer Auffanggesellschaft!