Ich poste hier mal die "vollständige PDF" für alle rein. Dann kann jeder selber sich eine Meinung bilden.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Volker Deibert Tolen 1185, CH-9428 Walzenhausen dbvi-rettung@gmx.net Zweiter DBVI-Rundbrief vom 15.01.2015 Sehr geehrte Mitstreiter/-Innen in Sachen DBVI AG i.Ins. , ich möchte alle Interessenten über den Stand der Dinge informieren, die sich seit meinem Aufruf (im Namen der Springtime Private Equity GmbH) im Bundesanzeiger zwecks Identifikation größerer Aktionäre, die an einer Rettung teilnehmen möchten, und meinem ersten Rundbrief vom 22.12.2014 ergeben haben: Das Registergericht München hat sich nun endlich festgelegt und mir mit Posteingang vom 07.01.2015 folgende Gebührensätze mitgeteilt: Bestellung Notvorstand: EUR 1.332,--, Bestellung Aufsichtsrat EUR 1.332,--, Ermächtigung zur Einberufung einer Hauptversammlung EUR 3.252,--. Damit ist m.E. eine HV-Einberufung im Moment nur zweite Wahl, da erhebliche zusätzliche Kostenpositionen drohen, vor allem aus der Weiterleitung der Einladung an Depotkunden von Banken. Ich würde, abhängig von der Anzahl zeitnah verfügbarer Personen, die gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsrats nebst ordentlicher Bestellung eines Vorstands oder hilfsweise die gerichtliche Bestellung eines Notvorstands betreiben wollen, sobald mir hierzu geeignete Personen benannt sind und ausreichende Kostenvorschüsse von in Summe EUR 3.000,-- (Gerichtskosten wie oben genannt sowie ggf. Notarkosten für Anmeldung des Vorstands zum Handelsregister, Handelsregisterkosten für die Eintragung, Veröffentlichungskosten, Auslagenersatz) vorliegen. Einen recht simplen Vertragsentwurf für die Organisation des weiteren Ablaufs habe ich heute erarbeitet und hier beigefügt. Änderungsvorschläge sind herzlich willkommen und werden hiermit ausdrücklich von Ihnen allen erbeten. Wie Sie sehen, ist zumindest ein Auslagenersatz für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat aus unserer gemeinsamen Kasse vorgesehen. Wenn Sie Bestimmungen des Vertrages als unklar oder unfair empfinden, erbitte ich einen Hinweis und eine alternative Formulierung. Bitte lassen Sie den Vorgang nicht unnötig lange liegen. Zur Information: Gemeinsam sind wir derzeit acht Parteien. Als Faktor für die Teilnahme an jeglichen Vorteilen möchte ich auf die Höhe der geleisteten Kostenbeteiligung abstellen. Dies erspart allen Partnern den Nachweis von Aktienbeständen und erlaubt auch eine flexiblere Handhabung. Mit freundlichen Grüßen Volker Deibert Kooperationsvertrag Zwischen 1.) Springtime Private Equity GmbH, Agnes-Bernauer-Str. 109, 80687 München, gesetzlich vertreten durch den alleinigen Geschäftsführer Volker Deibert (kurz: ?SPE?), und 2.) __________________________________________________ __________________________________________________(kurz: ?Partner?) wird wie folgt vereinbart: 1.) SPE prüft die Möglichkeiten einer Restrukturierung der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding AG i.Ins., München, (kurz: ?DBVI?) sowie die Durchführung hierzu erforderlicher Maßnahmen (z.B. Insolvenzplan, Hauptversammlung, Bestellung von Organmitgliedern), nachfolgend auch ?das Projekt? genannt. Derzeit befindet sich DBVI im eröffneten Insolvenzverfahren. SPE schliesst bis auf die Bezeichnung des jeweiligen Partners und die Höhe des Kostenvorschusses inhaltsgleiche Verträge mit weiteren Partnern, welche hiermit der Bekanntgabe ihrer Identität sowie ihres Finanzierungsbeitrags gemäss Ziff. 2 an sämtliche anderen Partner zustimmen. 2.) Die Schritte auf dem Weg der beabsichtigten Restrukturierung von DBVI sollen von SPE und sämtlichen Partnern gemeinschaftlich getragen und finanziert werden. Der Partner beteiligt sich insbesondere an hierbei entstehenden Gerichts- und Notarkosten, Hauptversammlungsaufwand, Auslagenersatz für Organmitglieder (Vorstand und Aufsichtsrat) sowie den Aufwendungen von SPE bei den vertragsgegenständlichen Arbeiten: letztere werden mit EUR 63,-- pro Stunde zzgl. MWSt und EUR 0,30 je gefahrenen km zzgl. MWSt angesetzt. Hierzu leistet der Partner einen Kostenvorschuss in Höhe von EUR ______________ auf folgendes Konto der SPE: IBAN DE40 7009 3400 0006 4871 73 bei der VR Bank Ismaning, BIC GENODEF1ISV. SPE ist quartalsweise zur Rechnungslegung über die Verwendung der Vorschüsse verpflichtet, erstmals per 31.03.2015. Der Eingang des Kostenvorschusses setzt den Vertrag in Kraft. 3.) Entsteht im Rahmen der Restrukturierung von DBVI die Möglichkeit, einer Gruppe von Aktionären oder einzelnen Aktionären Vorteile zuzuerkennen, so sollen diese wie folgt verteilt werden: 90% der Vorteile zu Gunsten der Gesamtheit der Partner (ggf. incl. SPE) im Verhältnis zu deren tatsächlich geleisteten Kostenbeiträgen, 10% ohne Berücksichtigung eines Kostenbeitrags zu Gunsten von SPE. Als derartig verteilbare Vorteile werden namentlich angestrebt: Aktienspitzen aus der Konversion von Aktien bei Kapitalherabsetzung, ungenutzte Bezugsrechte auf Aktien bei einer Kapitalerhöhung, Bezugs- und/oder Optionsrechte auf Aktien aus hierfür reservierten Kapitalerhöhungstranchen ohne gesetzliches Bezugsrecht der Aktionäre, etc. 4.) Die Parteien sind zur Mitwirkung an der Zielerreichung im Rahmen ihrer Möglichkeiten verpflichtet. Hierzu zählt namentlich die Finanzierung weiterer Vorleistungen, soweit diese wie unter Ziff. 2 beschrieben absehbar nötig werden. Eine erfolgreiche Restrukturierung der DBVI, ein Entstehen verteilungsfähiger Vorteile etc. kann nicht garantiert werden. Das Projekt wird namentlich dann abgebrochen und abgerechnet, wenn sich das Kosten-Nutzenverhältnis erkennbar gegen die Interessen der Parteien verschlechtert oder andere wirtschaftliche Gründe einen Abbruch sinnvoll erscheinen lassen. In solchem Fall steht es allen oder einzelnen Partnern frei, das Projekt ohne SPE weiterzuführen. 5.) Die Parteien sind verpflichtet, gesetzliche Vorschriften in Zusammenhang mit einer Beteiligung an DBVI in Eigenregie zu erfüllen. 6.) SPE leistet keine Rechts- oder Steuerberatung. 7.) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist so umzudeuten, dass der ursprünglich intendierte Zweck möglichst weitgehend erreicht wird. Gerichtsstand ist, soweit vereinbarungsfähig, München. (Ort, Datum, Unterschriften)
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