Bei Überschreitung der Schwelle von 10% der Stimmrechte aus Aktien eines deutschen Emittenten, muss diesem nach § 27 a WpHG, innerhalb von 20 Handelstagen nach Erreichen der Schwelle, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die für den Erwerb verwendeten Mittel mitgeteilt werden. Eine Änderung dieser Ziele muss wiederum innerhalb von 20 Handelstagen mitgeteilt werden.
Da gibt es einige, die aus meinem Blickpunkt interessanter sein dürften als die Deutsche Beamtenvorsorge mit nur einem Börsenplatz. Und davon befinden sich einige sogar am Tiefpunkt.