sich laufend, wenn auch auf kuriose Weise! Ein Bericht zur HV aus einem anderen THreat: Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 34.689.302 von skyrocker am 08.08.08 20:27:42 -------------------------------------------------- Im letzten Jahr wurde der Versammlungsleiter Dr. Weber wegen einer eigenmächtig überzogenen Pause gerade abgewählt, als er erschien. Das sollte nicht wieder passieren. Deshalb wurde eine Sperrzone um das Podium errichtet, bei deren Überschreiten ein Saalverweis drohen sollte. Dazu hatte man Flatterbänder, wie sie z.B. bei Absperrungen im Straßenverkehr benutzt werden, um das Podium gezogen. Das sah zu komisch aus. Bei den Antworten hatte man sich durchaus Mühe gegeben, auch wenn das noch steigerungsfähig war. Wenn das immer so gewesen und sonst nichts oder wenig vorgefallen wäre, hätte man durchaus zufrieden sein können. Dann wäre es ein ziemlich normale Hauptversammlung gewesen. Allerdings waren da ja eine Reihe von unaufgearbeiteten Vorgängen aus den Vorjahren. So gab es dann zwei Sonderprüfungsanträge und einen auf Antrag auf Bestellung eines besonderen Vertreters. Die waren so formuliert, daß die Eurofins nicht stimmberechtigt gewesen wäre. Da es um Schadensersatzforderungen, der in die Millionen geht - evtl. 30 bis 40 Mio, gegen Vorstand und Aufsichtsrat ging, jetzigen und ehemaligen, und auch gegen die Eurofins,wurde man ganz hektisch und hat dann stundenlang die Anträge geprüft. So um 22:45 Uhr hat man dann die Notbremse gezogen und der Vertreter der Eurofins einen Vertagungsantrag gestellt, dem meines Erachtens einzig die Eurofins zugestimmt hat. Diesen Antrag hatte man zuvor auch noch eine gute halbe Stunde geprüft, damit die HV auch kaum noch hätte ordentlich beendet werden können. Wenn sich hier nichts rührt, dann sind die Antträge auch nur vertagt. Der Pieken hat übrigens am 29.8.2007 noch den Gewinn- und Beherrschungsvertrag mit der Eurofins MWG Synthesis ins Handelsregister eintragen lassen. Der betreffende Hauptversammlungsbeschluß ist inzwischen nach dem Urteil des Oberlandesgerichts München nichtig. Das hat ganz sicher ein Nachspiel. Ich möchte echt mal wissen, was der dem Richter am Handelsgericht erklärt hat. Muß doch erstunken und erlogen gewesen sein. Dem Vertreter der Eurofins dürfte der Vertagungsantrag diktiert worden sein. Der war am Ende immer mit Vorstand und Aufsichtsrat verschwunden, als die sich über die Prüfanträge und den Bestellungsantarsg beraten haben. Und als es dann nach der Prüfung wieder los ging, wurde der Vertreter von Dr. Weber aufgefordert, seinen Antrag zu stellen. Der mußte sich auch gar nicht in die Rednerliste eintragen. Komisch eigentlich. Die Versammlung der GeneScan am nächsten Tag wurde erst gar nicht angepfiffen. Die Gründe dürften ähnlich sein. Von der GeneScan war niemand mehr erschienen. Die Mitarbeiter an der Pforte wußten auch nichts. Die meinten nur, sie wüßten nichts außer der Tatsache un meinten, daß sei einfach schlechter Stil. Dann kam noch der Notar und der wußte auch von nichts. Der war neu und machte auf mich einen ganz guten Eindruck. Wenn ein Aktionär ihn aufgefordert hatte, etwas ins Protokoll aufzunehmen, so hat er das getan. Das war ja in den Vorjahren zumeist anders. Dr. Martin und Dr. Weber waren als Aufsichtsräte zurückgetreten, siehe Einladung. Dann bleibt evtl. nur Pende, der im letzten Jahr gerichtlich bestellt wurde. Ans Unternehmensregister wurde allerdings keine Mitteilung gemacht. Man hatte bei der MWG im letzten Jahr übrigens vergessen, daß die Amtszeit von Pende abgelaufen war. Aus meiner Sicht steht der treu und fest zur Eurofins, und die Eurofins zu ihm. Da scheint es etwas zu geben, daß die nicht voneinander lassen können. Um die Verzweiflung von Eurofins zu verdeutlichen: Der Antrag der Eurofins, vertreten durch Martin Christian Riemen, einen designierten Aufsichtsrat der GeneScan, lautete wie folgt (inklusive Schreibfehler und fehlende Kommata): Ich beantrage die Hauptversammlung zu vertagen und dem Voratand aufzugeben unverzüglich eine neue Hauptversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen. In dieser Hauptversammlung ist bereits von verschiedenen Aktionären angeführt worden, daß es Einberufungsmängel gab. Außerdem erscheint fraglich ob der Gewinnverwendungsbeschluss so wie von der Verwaltung vorgeschlagen, gefasst werden könnte, weil eine zu geringe Dotierung der Kapitalrücklage bemängelt wird. Schließlich sind zwei außerordentlich komplexe und teilweise konkurrierende Anträge auf Bestellung eines Sonderprüfers gestellt worden. Zudem ist ein Antrag auf Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gestellt worden, dabei überschneiden sich wiederum die Bereiche, mit denen sich der besondere Vertreter befassen soll, mit den Gegenständen der Sonderprüfungsanträge. Beide Anträge zusammen führen zu hohen Kosten, binden erhebliche Kapazitäten im Unternehmen und defokusieren das Management. Vor diesem Hintergrund erscheint es angemessen der Gesellschaft und den Aktionären Gelegenheit zur Überprüfung und zur sachgerechten Vorbereitung auf die anstehenden Beschlussgegenstände zu geben
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