so würde ich das Urteil zu den Klagen gegen die Beschlüsse der AO HV vom 23.01.07 zusammenfassen. Das Gericht erklärt die Beschlüsse allein schon wegen den Punkten Ladung und Information für nichtig, somit über die anderen Punkte nicht mehr geurteilt wird,da dies alleine schon ausreichend ist. Ladung: Hier wird im Wesentlichen dem Vorstand vorgeworfen,dass er nicht eigenmächtig die Anmeldefrist zur HV entgegen der Satzung der Gesellschaft festlegen könne. Information: Hier sieht das Gericht Verstösse gegen die Par.131,90 und 243 des AktG. Insbesondere Verweist das Gericht auch daruf, dass der Vorstand seine Auskunftspflicht zu rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen von verbundenen Unternehmen verletzt hat. Ferner hat das Gericht auch Widersprüchlichkeiten in den Aussagen des Vorstandes aufgeführt welche wir im allgemeinen Sprachgebrauch als "die Aktionäre für dumm verkaufen wollen" bezeichnen würden.
Fazit: Die Ausgliederung der GmbHs aus der MWG incl. der Ergebnisabfüherungsverträge ist nichtig. Der Beteiligungsvertrag der Medigenomix an der Eurofins-MWG-GmbH(Vertriebsgesellschaft) ist auch nichtig. In der Hauptversammlung am 17.07.07 wurde über Tagesordnungspunkte einer Gesellschaft abgestimmt die so nicht existiert.
Tun wir mal so als gäbe es die Gesellschaft: Dann wird die Zustimmung insbesondere zu den Punkten Voratsbeschluss zur Ausgabe von Schuldverschreibungen, Beherrschungsvertrag und Delisting allein schon wegen Verstössen gegen die Informations und Auskunftspflicht in den Anfechtungsklagen kasasiert werden. (Nebenbei:Bei der Börse in Frankfurt wurde von einem Kleinaktionär ein zusätzlicher Sicherungssplint gegen das Delisting eingebaut.)
Was könnte Eurofins jetzt veranlassen: Gegen das Urteil vom 30.08.07 Berufung einlegen lassen. Das geht dann aber durch sämtliche Instanzen,dauert Jahre und das Urteil dürfte bleiben wie se ist. Das Urteil annehmen lassen und einfach HVs veranstalten zu denen gesetzeskonform geladen und über die Betreffenden Punkte neu abgestimmt wird. Dann haben sie aber ein anderes Problem: Wenn die ihr Informationsverhalten nicht komplett ändern, werden durch Anfechtungsklagen bei Gericht sämtliche Beschlüsse wegen der Par. 90,131 und 243 des AktG ganz locker kassiert. Und sollten sie tatsächlich die Karten auf den Tisch legen,dann werden die Beschlüsse erst recht kassiert werden.
Übrigens: Im Geschäftsbericht zum 1.HJ in 07 hat der einseitige Prüfvermerk des Haus-und-Hofwirtschaftsprüfers MDS Möhrle nicht umsonst folgenden Inhalt: (In einem Satz in eigenen Worten wiedergegeben) "Wir haben stichprobenartig einige Leute in der Gesellschft zum Entstehen des Zahlenwerkes befragt, und hoffen deshalb, da diese Leute mit der Materie vertraut sind,dass die Zahlen stimmen könnten,aber Wissen über die Richtigkeit der Angaben haben wir natürlich keines."
Zum Schluss eine Prognose: Im dezember 07 läuft das letzte Wandlungsfenster für die ausgegebenen Anleihen ab. Zur HV im Juli 07 verfügte die Eurofins über 86,82% des bestehenden Kapitals. Diese Quote wird nach Schluss des Wandlungsfensters unter 85% sein!
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