am anfang dachte ich auch das die max. Haftung bei ey im einstelligen millionenbereich Bereich liegen könnte, das könnte aber vielleicht auch trugschluß sein. sollte ey ,grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden,werden evtl. teile der euro Holding ey mit einlagen evtl. aushelfen,da der ruf von ey wohl nicht minder geschädigt sein wird wie der von Wirecard, welches unternehmen wollte sich den mit dem Prüfsiegel von ey ausgezeichnet sehen,geschweige denn noch die Steuerberatung ausführen lassen. man denke vielleicht noch daran, wenn die Staatsanwaltschaft mit ins boot geholt wird und das auf gesamt europäisch ebene,vielleicht noch ein europaweites Berufsverbot ausgesprochen würde. ich denke die eigentliche Kernschmelze würde aber für ey erst beginnen,wenn us groß anleger, ey in Staaten verklagen würde,ich denke danach würde wohl nur noch von den großen drei gesprochen werden. das sind natürlich nur meine gedankengänge,bis das oder was anderes in dieser haftungssache bei gericht beschlossen wird,ist es noch ein harter, steiniger und langer weg,das wird mir von tag zu tag immer klarer,da ich sicher wie der Großteil hier im Forum,kein rechtsgelehrter bzw. und erstmalig mit so einem betrug konfrontiert wurde.
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