Bei einer Kapitalerhöhung erwirbt man von der AG neue Aktien und wird zum Miteigentümer des Unternehmens. Das Unternehmen hat das Geld, selbst ist man es als Aktionär los. Profitieren kann man ggf. von einer Dividendenzahlung oder Kurssteigerungen.
Bei einer Schuldverschreibung gibt man dem Unternehmen Geld und wird zum Gläubiger des Unternehmens. Das unternehmen hat das Geld nur leihweise, muss dafür Zinsen an den Gläubiger zahlen und den Betrag wie bei einem üblichen Kredit eines Tages zurückzahlen. Ist die Schuldverschreibung mit einem Wandelrecht in Aktien verbunden, so kann der Gläugiber Aktien beziehen und sie über den Markt verkaufen. Damit bezahlt dann die Börse die Schuldenaufnahme der AG ab. Die AG hat damit das Geld und irgendjemand dann die bezogenen Aktien.
Nimmt man das Wandlungsrecht nicht in Anspruch, muss das Unternehmen selbst einem das Geld am Ende der Anlagephase zurückzahlen. Kann das das Unternehmen dann nicht, ist man im Insolvenzfall als Gläubiger etwas besser dran, weil man ggf. noch einen kleinen Teilbetrag aus der Insolvenzmasse erwarten kann, während man als Aktionär in diesem Falle alles verloren hat.
Bei einem Wandlungspreis von 1,10 Euro kann man sich als heutiger Aktionär zu einem - am heutigen Börsenkurs gemessen - sehr günstigen Preis (1 Euro?) in das Unternehmen einkaufen. Allerdings halt nicht im ersten Step über den Bezug von Aktien, sondern über den Kauf der Schuldverschreibung. Je nach Ausgestaltung muss man dann die Schuldverschreibung einige Zeit handeln, bevor man in die Aktien wechseln kann - wenn diese dann über 1,10 Euro notieren.
Ob der Aktienkurs sich in diese Richtung bewegt, ist offen. Es kann genausogut eine Art "Mischkalkulation" eintreten, da man ja nur als Aktionär in den Genuss des günstigen Nachkaufs kommt. Also Kauf zweier Aktien zu 3 Euro, eine Aktie zu 1 Euro dazu = 3 Aktien zu 7 Euro bzw. Mischkurs 2,33 Euro.
Über diesen Weg wird sich halt der Großaktionär ggf. den teureren Verkauf an den ehemaligen Großaktionär wieder "gesund rechnen".
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