Nein das ist richtig ! Der 4. AR interessiert auch erst einmal nicht, denn bei 3 deren ist dieser beschlussfähig, soweit ich das nachvollziehen kann.
Der Einwand "Vorstand allein vertretungsberechtigt" mag ja greifen, aber wenn der "Angestellte im Range eines Vorstandes" (mooah hört sich das gut an) von den "Eigentümern" eine Weisung erhält, wird er wohl nichts Gegenteiliges entscheiden !
Der Beitrag von butzgold gefiel deshalb so gut "D.h., dass Paulsen in unserem Fall nur AufsV werden konnte, weil Hans Halbach und/oder Kurt Früh persönlich den Antrag beim Gericht gestellt haben. D.h. also, dass Halbach und Kurt Früh bereits die ganze Zeit tätig war. Es stellt sich somit nicht mehr die Frage, ob tiscon noch einen Vorstand hatte nach dem Insolvenzantrag, denn Halbach ist nachträglich wieder hineingekommen!"
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