Hallo,
Leerverkäufe können nur vorgenommen werden, wenn sie im Besitz des Verleihenden sind. Dies ist möglich, in dem er die Aktien, oder Aktieninstrumente hält. Banken können nicht aus den Depots von Kunden Aktien, oder Instrumente ohne deren Zustimmung verleihen.
Die Leerverkäufer zahlen dem Aktieninhaber für die Verleihungsdauer eine Leihgebühr.
Bei den "Leihgaben" von Morphosys handelt es sich vermutlich (wie üblich) um Ausleihungen von größeren Aktiendepots. Hier gibt es ja einige, die über die erreichte Meldschwelle zu erkennen sind.
Die geliehenen Aktien müssen dann in der vereinbarten Frist zurückgegeben werden, oder die Verleihung muß prolongiert werden. Für eine Prolongation werden dann oft höhere Leihgebühren vereinbart.
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