dann ist da Feierabend! Da gibt's nichts mehr einzuklagen. Der Fall ist abgeschlossen. Das einzige was möglich wäre, Anklage gegen Privatpersonen z.b. wegen Betrug. Das ist aber völlig aussichtslos und weiß auch die SdK.
Sollte das WHOA abgelehnt werden, geht's in die Regelinsolvenz. Auch hier erhält der Anleger nichts (nicht einen Cent und auch keine CVR!) Aber vielleicht hilft die Genugtuung, dass die Gläubiger dann auch weniger erhalten, als über den Restrukturierungsplan. Allerdings wird aus dem Grund eben das WHOA definitiv durchgehen.
Für Aktionäre wird's auf jeden Fall 0,00? am Ende. Das ist aber allerspätestens seit Dezember 2022 vollkommen klar. Die Geschäftsbücher weisen eine Überschuldung aus und die Zahlungsunfähigkeit ist nachweislich im Sommer amtlich, da die Anleihen auslaufen und keine Käufer organisiert werden konnten. Das führt zwangsläufig zum Totalverlust der Eigenkapitalgeber (Aktionäre).
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