gegen wen oder was und vor allem warum, sollte man eine Klage einreichen?
Das die Gläubiger sich an bestehende Verträge halten? Das der Richter ohne existente Einspruchsmöglichkeit das WHOA ordnungsgemäß durchsetzt? Das die Geschäftsführung Geschäftsberichte mit ordnungsgemäßer Überschuldung ausweisen? Das die Anteilsverkäufe auf dem freien Markt nicht mehr Einnahmen generieren? Das niemand einen Kredit gewähren will?
Es gibt doch 0,0 Ansatzpunkte für eine Klage, da alles korrekt umgesetzt wird. Mag dem Aktionär nicht gefallen, der in Schrott investiert hat, ohne zu recherchieren. Das ist aber Alltag an der Börse und hat nichts mit Rechtsbruch zu tun! Verklagen sollte man Aktionäre wegen Dummheit. Aber das ist ja ebenfalls nicht strafbar...
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