Hab ich doch gesagt, daß da nichts bei rauskommt. Alle, die keine Ahnung haben, reißen groß die Klappe auf.
Für die Lernwilligen unter den Nichtbeamten:
Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht, d. h. sie müssen nicht in die GKV. Auf der anderen Seite erhalten sie aber auch keinen Zuschuß vom Arbeitgeber zur GKV, d. h. der Arbeitgeberanteil, den Angestellte erhalten, fällt bei ihnen flach.
Soweit verstanden?
Da kaum ein Beamter das Risko eingeht, sich nicht zu versichern, hat er die Wahl: Er kann freiwillig in die GKV oder freiwillig in die PKV.
Klaro?
Geht er in die GKV, zahlt er beide Anteile (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) selbst. Dann steht er sich so wie ein Angestellter, der in der GKV versichert ist, d. h. Frau und Kinder sind, soweit nicht selber berufstätig, mitversichert, aber er muß dafür das doppelte bezahlen wie ein Angestellter, nämlich den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.
Das habt ihr nicht gewußt, stimmts?
Deshalb wählen viele Beamte den anderen Weg, sie gehen in die PKV. Die Beamtenvorschriften sehen nämlich vor, daß sich der Arbeitgeber, also die Gebietskörperschaft, für die der Beamte tätig (oder untätig *g) ist, an den Kosten für die Gesunderhaltung des Beamten beteiligt.
Nochmal für alle: Der Beamtenarbeitgeber (Gebietskörperschaft wie Bund, Land oder Kommune) zahlt zwar keinen Arbeitgeberanteil zu den KV-Beiträgen, dafür aber einen Anteil an den Kosten, die entstehen, wenn die verbeamteten Damen und Herren zum Arzt müssen, in der Regel 50%. Das nennt sich Beihilfe!
Kapiert?
Deshalb sind Beamte meist in der PKV, sie schließen einen Vertrag über 50% der Gesundheitskosten ab und bekommen regelmäßig die anderen 50% von ihrem Arbeitgeber erstattet, wenn sie beim Arzt waren. In der PKV gibts nunmal keine Praxisgebühr, das ist eine Erfindung des öffentlichen Gesundheitswesens, die gibts nur in der GKV.
Und weil die kleinen Arivaner schnell mal Threads mit dem Titel "Beamte sind immer besser dran!" aufmachen, haben die Politiker sich ausgedacht, daß man den Beamten dann einfach über die Beihilfe (siehe oben) die 10 Oironen wegnimmt. Das wird seit vielen Jahren so praktiziert, überall in Deutschland.
Und darum ging es in dem o. a. Urteil!
Wer das alles gerafft hat, ist einen Schritt weiter, er hat nämlich die Hälfte verstanden.
Jetzt aber bitte weitermachen auf Stammtischniveau ;o)
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