13. April 2012 08:29 Seit September 2011 hält die Schweizerische Nationalbank (SNB) den Wechselkurs zum EUR über dem Mindestkurs von 1.20. Der Rücktritt von Notenbankpräsident Hildebrand konnte die Glaubwürdigkeit der SNB kaum negativ beeinträchtigen. Die Unterschreitung des Mindestkurses vor und während Ostern wirft jedoch Fragen auf. In den vergangenen Monaten hat die SNB immer wieder klargemacht, dass sie einen Mindestkurs von 1.20 zum EUR vehement verteidigen wird, um dem Deflationsdruck aus einem starken CHF entgegenzuwirken. Dank einer hohen Glaubwürdigkeit der SNB gestaltete sich die Verteidigung der Untergrenze zunächst einfach. Daran änderte auch der Rücktritt Hildebrands kaum etwas. Wechselkurs fällt zweimal unter die Marke von 1.20 Dass der EUR-CHF-Wechselkurs kurz vor und während Ostern gleich zweimal unter die Marke von 1.20 gefallen ist, überrascht trotz der geringen Handelsvolumen. Zwar fiel die Unterschreitung jeweils nur sehr gering aus, die Spekulationen, dass die SNB die Untergrenze im Falle eines Angriffs nicht verteidigen kann, erhielten jedoch neuen Zündstoff. Technisch gesehen ist die SNB jederzeit bereit, in unlimitiertem Umfang EUR zu einem Kurs von 1.20 zu kaufen, was eine Unterschreitung der Untergrenze verhindern sollte. Marktmanipulation? Verfügt ein Marktteilnehmer über keine Handelslinie mit der SNB, kommen die Kauforders der SNB jedoch nicht zum Tragen und das Währungsgeschäft kann theoretisch auch zu einem Kurs unterhalb der Untergrenze abgewickelt werden. Was aber veranlasst einen Marktakteur zum Verkauf von EUR-Positionen unterhalb des Mindestkurses, welcher der Gegenpartei einen sicheren Gewinn erlaubt? Es kann spekuliert werden, dass es lediglich darum ging, die Marke von 1.20 einmalig zu unterschreiten, um gezielt Stopps oder Knock-outs von Optionsgeschäften auszulösen. Obwohl sich die größten europäischen Banken umgehend darauf einigten, dass der relevante Tiefstkurs zur Abrechnung von Handelsgeschäften „lediglich“ bei 1.20 lag, könnte die Unterschreitung noch zu rechtlichen Streitigkeiten zwischen Vertragsparteien f%
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