CBB Holding AG Köln Im Nachgang zu unserer im elektronischen Bundesanzeiger am 05.01.2006 veröffentlichen Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung sowie unserer im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Korrektur vom 12.01.2006, teilen wir bezüglich der Hauptversammlung Folgendes mit: Die außerordentliche Hauptversammlung wird nicht, wie in der am 05.01.2006 veröffentlichten Einberufung bekannt gemacht, am 31.03.2006 im Hotel Maritim Köln, sondern vielmehr am 24.04.2006 im Dorint Kongress-Hotel Köln, Helenenstrasse 14, 50667 Köln, um 14.00 Uhr stattfinden. Es gilt weiterhin die mit der am 05.01.2006 veröffentlichten Einberufung bekannt gemachte Tagesordnung. Sollte die Tagesordnung nicht am 24.04.2006 abschließend erledigt werden, wird die Hauptversammlung am 25.04.2006, 10.00 Uhr, am selben Ort fortgesetzt werden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts am 01.11.2005 haben sich die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts geändert. Für die Aktionäre unserer Gesellschaft bestehen nebeneinander die beiden nachfolgend genannten Möglichkeiten, die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts herbeizuführen. 1. Teilnahmeberechtigung durch Hinterlegung In Abweichung von der am 05.01.2006 veröffentlichen Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung gilt für die Teilnahmeberechtigung durch Hinterlegung, was folgt. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Inhaberaktien spätestens zum Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens am 03.04.2006, 00.00 Uhr, bei der Gesellschaftskasse Oppenheimstraße 9, 50668 Köln, oder bei der nachstehend genannten Stelle hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen: Bankhaus Neelmeyer AG, Am Markt 14-16, 28195 Bremen. - 2 - Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Die Hinterlegungsstelle muss ihre Zustimmung bis zum letzten Hinterlegungstag erteilt haben. Die Aktien können auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden. Im Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung bis spätestens zum 13.04.2006, 24.00 Uhr (Zugang), bei der Gesellschaft einzureichen. 2. Teilnahmeberechtigung durch Nachweis des Anteilsbesitzes Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind ferner diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln, wofür die Textform ausreicht: CBB Holding Aktiengesellschaft - Investor Relations - Oppenheimstraße 9, 50668 Köln Fax: 0221/97377-110 Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 03.04.2006, 00.00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum 13.04.2006, 24:00 Uhr, zugehen. Köln, 1. März 2006 CBB Holding Aktiengesellschaft, Köln Der Vorstand
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