Der ICG e.V. informiert:
Der ICG hatte darauf hingewiesen, dass die Einladung der CBB Holding AG zur ao HV für den 31.03.06 nach dem Ergebnis einer anwaltlichen Überprüfung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Nach Intervention des ICG erfolgte eine korrigierende Bekanntmachung im Gesellschaftsblatt. Der ICG vertritt unverändert die Auffassung, dass bisher keine ordnungsgemäße Einberufung der ao Hauptversammlung für den 31.03.06 vorliegt. Wir sind daher gezwungen, deswegen erneut an die Gesellschaft heranzutreten.
Immer wieder wird uns die Frage gestellt, ob die ao Hauptversammlung denn am 31. März stattfinden werde. Dies kann aus unserer Sicht aus verschiedenen Gründen erst nach ihrer Eröffnung sicher bejaht werden. Ferner schließt der ICG e.V. aufgrund der Erfahrungen der letzten ao HV nicht aus, dass der Verlauf der Sitzung nicht in allen Punkten den Erwartungen der Aktionäre entsprechen könnte.
Dennoch fordern wir die Aktionäre der CBB Holding AG, insbesondere unsere Mitglieder auf, auf der ao Hauptversammlung Präsenz zu zeigen. Eines der wichtigen Aktionärsrechte in einer Hauptversammlung ist das Auskunftsrecht. Und selbst unwirksame oder anfechtbare Beschlüsse sind dennoch geeignet, den Aktionärswillen zu bekunden.
Der ICG e.V. wird zu gegebener Zeit auch hier bei wallstreet-online.de über den Fortgang berichten.
Mit freundlichen Grüßen,
Der Vorstand des ICG e.V.
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