Sofort aufhören!!! Ich bin völlig überfordert, den ganzen Unfug richtigzustellen, den Sie oder Meisteps rausblasen... Bitte bitte bitte lasst uns HIER konkret diskutieren. Meine Strategie auf Twitter ist auf "Überforderung der Gegenseite" ausgerichtet, so wie ich das als jigajig in wallstreet-online machte, wo ich teilweise lange Texte diktierte, die irgendwer dann 24h am Tag postete ;) Nun zur Sache: Es gibt einige Dinge, die ich gerne von Ihnen wissen würde: Sie sind ein Wirecard-Superexperte. Sie werden mir zweifellos angemessen antworten können: Ich muss meine Strategie ändern, denn die Fakten sind 1000mal erzählt... Aber ich versuche es... 1) Die BAFIN erklärte sich für NICHT zuständig, das Wirecard-Budget zu kontrollieren. Welche deutsche staatliche Institution kontrollierte die Bilanzen von Wirecard anstelle der BAFIN?
Kurze Antwort: Diese Frage ist juristisch bedeutungslos! (Sonderfall DPR ist in dem unten Geschriebenen enthalten, aber aus prozessualen Gründen dazu kein öffentlicher Kommentar) Die BaFin kann sich nicht für nicht zuständig erklären - das können nur die übergeordneten Behörden, also Bundesfinanzministerium und das muss gerichtlich geklärt werden. Die Medien haben den Eindruck erweckt, dies sei geschehen mit dem erwähnten BGH-Urteil (bzw. indirekt im Untersuchungsausschuss) (Hintergrund: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/...n/DE/2024/2024017.html ) "Keine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Zusammenhang mit dem sogenannten "Wirecard-Bilanzskandal" – Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde eines Anlegers zurück" Diese Pressemitteilung ist inhaltlich irreführend, sowohl was den konkreten Fall angeht als auch in der Deutung, damit sei die BaFin "höchstrichterlich freigesprochen" Das Berufungsgericht hat einen Schadensersatzanspruch des Klägers aus Amtshaftung (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG) beziehungsweise unter dem Gesichtspunkt des unionsrechtlichen Staathaftungsanspruchs zu Recht verneint. Die von der Beschwerde als grundsätzlich aufgeworfenen Rechtsfragen, insbesondere zu den Regelungen der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2011/34/EG (Transparenz-Richtlinie) sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung), sind nicht entscheidungserheblich. Die Maßnahmen der Beklagten im Rahmen der Marktmissbrauchsüberwachung und der Bilanzkontrolle bezüglich der Wirecard AG in dem Zeitraum von April 2015 bis Juni 2020 sind weder nach § 6 oder §§ 106 ff WpHG aF noch im Hinblick auf die Regelungen der Transparenz-Richtlinie oder der Marktmissbrauchsverordnung zu beanstanden und waren bei voller Wahrung der Belange einer effektiven Bilanzkontrolle jedenfalls vertretbar. Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 1, 3 AEUV ist daher nicht veranlasst. Dies gilt ebenfalls für die Frage, ob § 4 Abs. 4 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) im Hinblick auf unionsrechtliche Vorgaben der Marktmissbrauchsverordnung unanwendbar ist. Auch die anderen Rügen des Klägers (Divergenz zur Senatsrechtsprechung, rechtliches Gehör) greifen nicht durch. Von einer weiteren Begründung hat der Senat gemäß § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen. Da steckt jede Menge drin und als ich das mal genauer anschaute, sah ich spontan jede Menge Ansatzpunkte. Mich hat das Thema nie sonderlich interessiert, weil ich ja davon ausgegangen bin, dass die Sachlage, also die Frage, was wann passierte und vor allem was bei Wirecard passierte, längst faktisch unumstößlich geklärt ist. Ist es aber nicht! Dieses Urteil werde ich frontal angreifen, bzw. nicht ich persönlich, aber ich werde das pushen, wo ich kann - mit meiner Begründung dazu. Es geht um diese 15 Seiten: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/...1&file=dokument.pdf Was auf 15 Seiten ausgebreitet wird, ist fundamental sehr dünn. ChatGPT sagt Die Ablehnung der Haftung der BaFin in dem Verfahren basiert auf mehreren gesetzlichen Grundlagen: - § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG: Diese Vorschrift betrifft die Amtshaftung. Ein Amtshaftungsanspruch gegen die BaFin wurde verneint, da die BaFin im Rahmen ihrer Aufsichtsmaßnahmen und der Bilanzkontrolle bezüglich der Wirecard AG keine pflichtwidrigen Handlungen begangen hat. Es wurde festgestellt, dass die Maßnahmen der BaFin vertretbar waren, und es daher keine Grundlage für einen Amtshaftungsanspruch gibt. - WpHG §§ 106 ff. in der bis 31. Dezember 2021 geltenden Fassung: Diese Regelungen betreffen die Bilanzkontrolle und Marktmissbrauchsüberwachung. Es wurde argumentiert, dass die BaFin bei der Bilanzkontrolle einen Ermessensspielraum hatte und ihre Entscheidungen anhand des Maßstabs der Vertretbarkeit zu beurteilen sind. Es wurde festgestellt, dass die BaFin bei der Subsumtion des Sachverhalts unter die genannten Normen nicht pflichtwidrig handelte. - Europarechtliche Vorgaben: Insbesondere wurden die Transparenz-Richtlinie (Richtlinie 2004/109/EG) und die Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014) in Bezug auf die Aufsichtsmaßnahmen der BaFin herangezogen. Es wurde festgestellt, dass die BaFin ihre Befugnisse innerhalb des durch das europäische Recht gesetzten Rahmens ausgeübt hat und daher keine Verletzung europäischer Vorschriften vorliegt. Zusammengefasst wurde die Haftung der BaFin abgelehnt, weil ihre Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und innerhalb des ihr zustehenden Ermessensspielraums als vertretbar beurteilt wurden. Die ex-ante Sichtweise war entscheidend für die Beurteilung der Vertretbarkeit dieser Maßnahmen, und es wurde betont, dass die BaFin in keinem Fall pflichtwidrig handelte Über diese Punkte habe ich mehrere Stunden mit Anwälten gesprochen und eine ganze Reihe von Anmerkungen gebracht. Vielleicht geht dieser Anwalt damit bald an die Öffentlichkeit, falls nicht, werde ich meine Verschwiegenheitsklausel aufheben (die eh nicht bindend ist, da ich kein Geld bekomme) Wir können die Punkte aber gerne hier diskutieren, aber nur, wenn das hier gesittet abläuft, denn wenn meine Beiträge untergehen, hilft das nichts Wenn es von hier aus an die Anwälte von Geschädigten geht, die vielleicht nur mitlesen, kann es Wirkung entfalten. Ich bin jederzeit für ein Gespräch zu erreichen und nehme dafür gerne im Erfolgsfall Spenden an, Bezahlung ist aber keine Bedingung. Wenn ich am Ende etwas bewirke, ist es die Entscheidung derer, die davon profitieren, ob sie mir etwas geben wollen. Mein Aufwand ist unfassbar... also: was ROT ist, muss attackiert werden. Nichts anderes. Es muss immer im Rahmen der Gesetze gedacht werden... wenn BGH sagt "Dies ist so", muss man fragen "wie kommt ihr zu der Bewertung?". Dann sieht man: Der BGH sagt das auf Grundlage dessen, was der Beklagte sagt. Das widerspricht aber dem Rechtsstaat, wenn es einseitig passiert, selbst dann, wenn dies dem Kläger anzulasten ist, sofern dieser Argumente gegen die BaFin nicht kannte. Jetzt sind diese Argumente bekannt und werden bald in Schriftsätzen auftauchen. Das war mein Job. Der Rest ist Sache der Geschädigten... ich werde die üblichen und erprobten Taktiken einsetzen, um die Justiz in Bewegung zu setzen - ich habe das die letzten 20 Jahre schon gemacht und gerne "über Bande" gespielt... Attackiere einen Springer im linken Feld, um am Ende dadurch den König zu schwächen... Vertraut mir, ich habe damit Erfahrung!
Frage Leo: 2) Warum konnte Oliver Bellenhaus das Gefängnis verlassen und nach Hause zurückkehren?
Hier ist die Frage des "Warum" nicht entscheidend. Die können wir nicht beantworten, ich habe es versucht, das wird erst möglich sein, wenn der Gerichtsprozess beendet oder abgebrochen wird. Wichtig ist: - Der Umgang mit Bellenhaus ist ungewöhnlich und das muss thematisiert werden - Wie kann es sein, dass der EINZIGE Täter, den man kennt, sein Geld behalten darf? - Es gibt dazu Informationen, die höchst (!) gefährlich sind für die Justiz und Innenminister Herrmann, die ich aber nicht öffentlich machen kann. Ich habe aus gutem Grund eine Anfrage an Joachim Herrmann gestellt, dabei habe ich ebenfalls eine Kommunikationsstrategie eingesetzt, nämlich zwei "Honigtöpfe", die ihm eine Antwort ermöglichten, die an anderer Stelle sehr entlarvend war. Mehr dazu hier: https://fontaane.wordpress.com/2024/07/07/...nwatch-joachim-herrmann/ Sollte sich jemand wundern, warum bestimmte kritische Sachverhalte in keinster Weise in meiner Anfrage erwähnt sind, muss ich wieder auf das Schachspielen hinweisen... Nicht jeder Angriff auf die Dame dient dazu, sie schlagen zu wollen - es ist manchmal ein Ablenkungsmanöver. Liest das Zeug jemand, das ich hier verlinke? 3) Warum durfte die Frau von Oliver Bellenhaus monatlich 50.000 Euro für persönliche Ausgaben abheben (Geld, das in den Fonds zur Begleichung der Gläubiger fließen sollte)?
Das darf ich nicht beantworten, aber ich kenne die "formale" Begründung. Sie ist nicht öffentlich. Dieser Sachverhalt wird demnächst Teil einer juristischen Auseinandersetzung zwischen mir und der Justiz - auch wenn es wieder mit keinem Wort erwähnt werden wird... Nichts geschieht, ohne dass dafür eine rechtliche Grundlage angegeben wird, das heißt aber noch lange nicht, dass diese rechtliche Grundlage eine Prüfung besteht... Was dazu in den medien steht, ist kompletter Schwachsinn. Es zählt das gesprochene Wort in Stadelheim... Und zwar jedes Wort! 4) Weil sie Makus Braun alles Geld weggenommen haben, das er in der Tasche hatte. Er hat keinen Euro mehr, um seinen vertrauenswürdigen Anwalt Prof. Avv zu bezahlen. Alfred Dierlamm?
Auch hier muss ich um Verständnis bitten, dass ich manche Dinge, die ich weiß, nicht aussprechen kann. Auch hier gilt: Es gibt für alles in einem Rechtsstaat eine angegebene Begründung - die Frage ist nur, ob diese tatsächlich richtig ist... Was Herrn Dierlamm angeht. Man muss nicht immer sichtbar sein, um wirken zu können. Mehr sage ich nicht. Beantworten Sie diese Dinge. Dann können wir andere Dinge besprechen.
Du persönlich musst die BaFin attackieren. Dazu braucht es keine Theorien über Randerscheinungen, das kannst Du mir überlassen - ich bin da ohnehin die Referenz, weil ich so unfassbar viel weiß. Das hat sich zufällig ergeben, aber auf der Grundlage dieses Wissensvorsprungs ist auch mein Wissenzuwachs in der Breite des Themas größer als bei allen Journalisten zusammen, auch wenn diese Knallköpfe meinen, nur weil ihnen die Staatsanwaltschaft oder sonstwer Informationen zustecken, sind sie die Oberschlauen. Was nützt diesen Pfützentauchern ihr Wissen, wenn sie es nicht mit den richtigen Fragen verbinden können? Es klingt arrogant, aber es ist so. An mir kommt bei Wirecard keiner vorbei :) Nützt aber nichts, wenn es keinen mehr interessiert...
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