Steinwollsocke
: Achja, an meinen Vorredner mit dem Beitrag '#2173
Bei uns gibt es Cannabis auch für unter 10 Euro glaube ich. Wobei, neulich habe ich gelesen, es komme dabei stark auf die gekaufte Menge an. Während man es in kleinen Konsumportionen relativ deutlich über 10 Euro kaufen müsse, würde man bei wenigen hundert Gramm Abnahmemenge sofort deutliche Rabatte eingeräumt bekommen.
Aus der Hans-Böckler-Studie: "Trotz des gesunkenen Zuckerpreises in der EU fand bisher keine Preissenkung zugunsten der Verbraucher statt, wie es ursprünglich vorgesehen war. Sinkende Preise für Rüben und die Zuckerherstellung werden nicht an den Endverbraucher weitergegeben. An anderer Stelle entlang der Wertschöpfungskette wird auf den Preis aufgeschlagen (vgl. Europäischer Rechnungshof 2010, S. 34)."
Oh Wunder, die so wohl gemeinte EU-Politik funktioniert also nicht wie geplant und füllt jemand sonst die Taschen? Wie konnte das bloß passieren bei so vielen schlauen Zentralplanern am Werk?
Im Moment macht mir allerdings der Gesamtmarkt tatsächlich mehr Sorgen als der Kursverlauf bei SZ. Sollten die 8.900 beim DAX nicht halten, dann könnte es nochmal einen kräftigen Rutsch geben ....
Wes Brot ich ess, des Lied ich sing. Die "Analysten" werden ihre Meinung zügig ändern, sobald ihre Auftraggeber die ausstehenden Shortposis geschlossen und sich mit SZU-Aktien eingedeckt haben. Die Rolle von "Analysten" besteht gar nicht darin, etwas zu bewerten, sondern eben "Empfehlungen" im Sinne der Auftraggeber zu produzieren, dafür werden sie bezahlt.
hier zeigte sich der Wert sehr volatil. Sprünge von 10-20% waren an einigen Tagen angesagt. Das Niveau befand sich zunächst bei 10-12, um dann bis auf 7,5 mehrfach abzutauchen.
Das könnte man natürlich, wenn die Nerven mitspielen ignorieren, aber warum schon bei 10 einsteigen, wenn es noch viel tiefer gehen könnte? Ja,ja, der abgefahrene Zug.......
...war vor allem mal SZU kurz vorm zusammenbrechen. Die Rahmendaten sind heute wie damals fast identisch. Der Vergleich, den bollinger anstellt ist also völlig zulässig