ich glaube, dass die BaFin als Behörde hier einfach fragen muss: Überschreite ich meinen Ermessensspielraum, wenn ich eine Ausnahmegenehmigung erteile? Der Ermessensspielraum wird abgesteckt durch das Gesetz, auf dessen Grundlage die Genehmigung erteilt wird, das ist hier das WpHG. Eine ausdrückliche Vorschrift, wann und unter welchen Bedingungen die BaFin eine Ausnahmegenehmigung erteilen darf, gibt es meines Wissens im WpHG nicht.
In einer solchen Situation ist es juristisch wohl einfach so, dass der Ermessensspielraum durch den Sinn des Gesetzes begrenzt wird, d.h. die Behörde darf nicht offensichtlich dem Gesetzessinn zuwider handeln.
Was war der Sinn, den der Gesetzgeber mit der Einführung der Meldeschwellen verfolgte? Wenn ich mich recht erinnere, wurde damals als Zweck angegeben, dass man börsennotierte, deutsche Unternehmen vor der feindlichen Übernahme durch die bösen "Heuschrecken" schützen wollte.
Ist Berggruen eine Heuschrecke? Wäre es eine feindliche Übernahme, wenn er Arcandor aus dem Sumpf holen würde? Wir, die wir noch investiert sind, würden ihm doch alle die Füße küssen!
Ich glaube, dass Du den Aspekt "Schutz von Kleinanlegern" erheblich überschätzt. Für den Großteil der Öffentlichkeit sind diejenigen, die Mitte 2010 bei Arcandor noch dabei waren, ohnehin keine Kleinanleger, sondern wilde Spekulanten.
Wir sehen das natürlich anders, klar, aber für die BaFin spielen wir keine Rolle, das kannst Du mir glauben.
MfG duratrade
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