- Keine Möglichkeit der Realisierung des Großprojektes Neuhardenberg mit einer geplanten Leistung von 150 MWp, da die Leistung über 10 MWp beträgt. Zwar datiert der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans auf den 16. Dezember 2011, jedoch ist die Dauer eines Bebauungsplan- und Genehmigungsverfahren von mindestens 7 Monaten anzusetzen, so dass der Baustart für Mitte 2012 und eine Fertigstellung für Ende 2012 geplant war. Somit würde die EEG-Vergütungsfähigkeit entfallen. Dies wäre gleichbedeutend mit einem Verlust der bisher in dieses Projekt getätigten Investitionen in Höhe von ca. EUR 7,5 Mio.
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