Wurde am 9.3. bereits ausführlich diskutiert:
https://www.ariva.de/forum/...-holding-s-a-530250?page=83#jumppos2095
- Gemeldet werden muss ab 0,2% Netto-LV-Quote (an BaFin), veröffentlicht wird ab 0,5% - Jede Änderung des Schwellenwertes von 0,1% muss wieder gemeldet werden. Also wenn 0,51% gemeldet worden ist, dann kann der LV in der Range 0,5% bis 0,6% agieren, ohne neue Meldung. Wenn er aber 0,6% überschreitet, oder 0,5% unterschreitet, dann muss die nächste Meldung kommen.
Wichtig auch wann gemeldet werden muss: "Der maßgebliche Berechnungszeitpunkt einer Netto-Leerverkaufsposition ist 24 Uhr am Ende des Handelstages, an dem die natürliche oder juristische Person die betreffende Netto-Leerverkaufsposition hält, d.h. also am Ende des Tages an dem die relevanten Meldeschwelle erreicht oder unterschritten wird. Netto-Leerverkaufspositionen, die der BaFin mitzuteilen sind, müssen bis 15:30 Uhr (deutscher Zeit) des darauf folgenden Handelstages (siehe auch Frage 11) der BaFin mitgeteilt und sofern erforderlich auch bis dahin im Bundesanzeiger veröffentlicht werden (Art. 9 Abs. 2 EU-LeerverkaufsVO). Eine Mitteilung und Veröffentlichung von innerhalb eines Handelstages auftretenden Schwellenberührungen ist nicht erforderlich."
Wenn jetzt im Bundesanzeiger nichts seht, dann hat bis gestern abend kein Abbau unter eine Meldeschwelle (0,1%) stattgefunden. Jedenfalls dann nicht, wenn die sich an die Rechtsvorschriften halten.
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