Du bist ja schon wieder schwer aktiv heute! Also dafür, dass Deine Aktien nur noch so im Depot vor sich hinfaulen, das war ja der Tenor Deines Beitrags vor einigen Wochen, bist Du aber jetzt wieder ziemlich interessiert! Nun, das ist ja erfreulich, wenn jemand den Fatalismus hinter sich lässt und neuen Lebensmut schöpft!
Fragen über Fragen.....
Zu MS: Natürlich kann sie auch verkaufen, ohne es zu melden, das ist dann aber ein klarer Rechtsverstoß. Dann könntest Du doch z.B. sagen, hätte sie es ordnungsgemäß gemeldet, hätte ich viel früher verkauft oder gar nicht erst gekauft, ich fordere Schadenersatz! Natürlich hat so was Auswirkungen auf die anderen Aktionäre!
Zum Ziel: Da solltest Du mal die Diskussion hier im Forum nachlesen. Kurz gesagt, das Ziel ist, den Streubesitz möglichst weitgehend aufzukaufen und danach Arcandor als Börsenmantel für Karstadt aus der Inso zu holen.
Nun zu meinem Lieblingesthema Görg: Görg muss den Vollzug seiner Ankündigung nicht melden, rechtlich ist er dazu nicht verpflichtet. Aber ist das die neue Form der Seriosität bei Insolvenzverwaltern? Eine für die Aktionäre wichtige Info ohne jeden sachlichen Grund zurückzuhalten? Wenn sich hinterher rausstellen sollte, dass es so gewesen ist, könnten wir als Aktionäre durchaus auch hier mal prüfen, ob es nicht einen Schadenersatzanspruch gibt. Ganz abgesehen von der Rufschädigung, die sich daraus für die Kanzlei ergibt, wenn sich herausstellt, dass Görg einfach aus Schlamperei oder so wichtige Infos zurückgehalten hat. Das ist keine Empfehlung für künftige Mandate!
Schadenersatzansprüche resultieren ja nicht unbedingt aus einem Verstoß gegen eine einzelne Rechtsnorm, den gibt es hier nicht. Der Insolvenzverwalter ist aber insgesamt zu verantwortungsvollem Handeln verpflichtet, und ist das verantwortungsvoll, wichtige Infos ohne sachlichen Grund zurückzuhalten? Wohl kaum!
MfG duratrade
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