"auch Herr Gysi hat sich zu Wort gemeldet, er will in der Nähe vom Schwarzwald nötiger Weise ein dort ansässiges Gericht aufsuchen, weil, des volkes Wille wird zu einer großen Koalition nicht so recht gewürdigt. Gut der Mann, weiter so!"
Hi lieber Charly,
fast richtig ! Gestern wurde in NTV eine Abstimmung durchgeführt, ob die Bürger eine große Koalition wünschen oder nicht : Ergebnis der Abstimmung :
70 % sind gegen eine große Koalition.
Und er argumentiert ja richtig: Die Bürger haben MEHRHEITLICH eine linke Regierungs- Koalition gewählt, denn: UNION: 41,5 % : SPD 25,7/Linke 8,6 %/Grüne 8,4 % (=42,7% !) D.h., die von den Bürgern in den Bundestag linken gewählten Parteien, haben zusammen genommen in der Summe 42,7 % = 1,2 % mehr als die Union ! Also, wer hat die Mehrheit ? UNION: 311 Sitze : linke Parteien: 320 Sitze !!!!
S P D und GRÜNE sowie die Linke hatten den Wählern vor der Wahl einen deutlichen Politikwechsel "VERSPROCHEN" mit einer ihrer Hauptforderungen, einer rel. kleinen Steuererhöhung für Spitzenverdiener und Reiche (aber nur ab der übersteigenden Einkommensgrenze + private Vermögenssteuer). Und jetzt lässt sich die SPD nach den miserablen Erfahrungen aus der letzten, großen Koalition, welche ihnen starke Stimmenverluste bei der Folgewahl beschert hatten, jetzt erneut von Merkel und Co. einlullen und lässt als erstes eine der (ehemaligen, "harten" !!!) Hauptforderungen, nämlich diese Steuererhöhungen so gut wie fallen ??? Bei der nächsten Wahl wird's dann eben noch weniger Stimmen geben ! Hoffentlich / garantiert !
Im Falle eines mögl. Ganges seitens Gregor Gysi zum Bundesverfassungsgericht geht es nicht darum, daß des Volkes Wille im Falle einer evtl., großen Koalition nicht so recht gewürdigt würde, sondern darum, daß durch die 80 % einer großen Koalition die Rechte (einer dann ggf. viel zu schwachen, Demokratie verlangt eine starke Opposition) der 20 %-igen Opposition im Bundestag (falls keine Zugeständnisse der gr. Koalition kommen), evtl. nicht gewahrt werden und die Opposition dann weder einen Untersuchungsausschuß, noch eine Normenkontrollklage, Subst.-Kage oder Dringlichkeits- bzw. Sondersitzungen einberufen k ö n n t e n ! Zum Bundesverfassungsgericht wird er letzten Endes sicher nicht gehen, weil so etwas nicht nötig ist, weil (was SPD / Union bereits angekündigt haben) dann ggf. mittels einer Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages eine Regelung herbei geführt würde, welche dann die Rechte dieser ggf. (Pseudo-) Opposition wahrt.
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