obliegt dem absolut zu schützenden Gut der "Freiheit", also der subjektiven Freiheit eines jeden Einzelnen. Abgestellt auf die Zukunft.
Dieser Freiheitsbegriff wird legitim subsumiert unter rein objektiven Gesichtspunkten von (je)der Staatsmacht. Fallen dann im weiteren Verlauf der Zeit (z. B. aufgrund außergewöhnlicher Umstände) Überlegungen in die Waagschale, die Freiheit eines jedes Einzelnen bedingt einzuschränken, um damit dem Schutz der objektiven Freiheit, garantiert durch die Staatsmacht, weiterhin gerecht zu werden zu können?
Wird sich dann jeder Einzelne kritiklos an diesem neu definierten, objektiven Freiheitsgedanken orientieren und so seine (womöglich weitaus breiter gefassten) ursprünglichen, subjektiv empfundenen Bedingungen diesem neuen Staatsziel unterordnen bzw. müssen?
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