man sich erst einmal die Rechtsprechung zu § 130 StGB ansehen, bevor man hier derart vollmundig rumtönt.
Es gibt im Fachhandel einschlägige Kommentare.
Allerdings auch die Marktfrau hat ein subjetives Rechtsempfinden, hiess es immer in Jura-Seminaren bei entsprechenden Bemerkungen. Da ist man hier in guter Gesellschaft.
eine tolle und liebe Ehefrau. Sie kam eben zur Tür bei mir ins Arbeitszimmer rein und meinte: "Du lachst wieder so laut und herzlich. Man hört das im ganzen Haus. Sicherlich habt ihr wieder euren Spass !!!"
Erinnerung und die Stimme auf dem Tonbandgerät flüstert: "Du lachst wieder so laut und herzlich. Man hört das im ganzen Haus. Sicherlich habt ihr wieder euren Spass !!!"