also ich bin mit einigen juristen befreundet (eher s21-befürworter) und die haben mir bereits vor einem jahr gesagt, dass die grundlage für einen volksentscheid mehr als wacklig ist - abgesehen davon, dass die definition der wahlberechtigten nur willkürlich sein kann ... wenn wir zb nur bawü-bürger abstimmen lassen, so gibt es ein vielzahl von leuten die von der s21-frage in keinster weise betroffen sind, sogar finanziell ... hingegen gibt es viele nicht-bawü-bürger, die mit täglich mit der bahn fahren und sehr wohl ein echtes interesse am pro oder con hätten. nun gut, sobald das plebiszit durchgeführt wäre, drohen also lähmende klagen.
und nun mein bedenken: bei einer zdf-umfrage zeichnet sich ein wachsender überhang der befürworter ab. wer das indiskutable verhalten der s21-gegner -expl. nach der schlichtung- verfolgt hat, dem keimt der berechtigte verdacht, dass sie selbst es sein werden, die gegen den volksentscheid klagen, wenn sie ihn denn verlieren ... eine rein spekulative hypothese? nun, in hh haben die grünen bereits bewiesen, dass sie ein plebiszit in frage stellen, wenn ihnen das ergebnis nicht passt.
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