"...Oftmals gibt es wilde Kurssprünge bei insolventen Werten. Dies liegt zum einen an der nur noch geringen Marktkapitalisierung und an immer wieder aufkeimenden Spekulationen, was denn nun aus solchen Gesellschaften werden könnte. Oftmals steigen deren Aktien stark an, wenn Gerüchte über die Beendigung eines Insolvenzverfahrens mit anschließender Wiederaufnahme der operativen Tätigkeit die Runde machen. Allerdings stürzen diese Zocker-Papiere dann auch meistens wieder ebenso schnell ab, weil die wenigsten Unternehmen ein Comeback schaffen. Eine andere Alternative der Rettung besteht in der Reaktivierung des Mantels. Unter Umständen kann sich dies jedoch sehr lange hinziehen, da im Rahmen des Insolvenzverfahrens verschiedene Dinge berücksichtigt werden müssen. So dürfen die Interessen des Insolvenzverwalters bzw. der Gläubiger nicht unterschätzt werden, denn eine Zustimmung zu einem Insolvenzplan ist unbedingt erforderlich. Somit kann es zu einigen Komplikationen kommen, die später separat erläutert werden und unbedingt beim Kauf von Mantelaktien berücksichtigt werden müssen. Das Angebot an Börsenmänteln wird vor allem durch immer neue Insolvenzen börsennotierter Gesellschaften erhöht. In den letzten Jahren gerieten besonders ehemalige Unternehmen des Neuen Marktes nach dem Platzen der Aktienblase im Jahr 2000 in wirtschaftliche Probleme, die häufig in der Insolvenz endeten. Diese eignen sich im Prinzip gut als Mäntel, da sie im Normalfall keinerlei Altlasten aufweisen, welche im Normalfall nach erfolgreichem Insolvenzplanverfahren wegfallen. Um es aber nochmals zu betonen: Nicht jede insolvente Gesellschaft wird zu einem Börsenmantel! Das Prozedere eines Insolvenzverfahrens ist sehr kompliziert und deshalb soll hier aus Übersichtlichkeitsgründen nicht zu detailliert darauf eingegangen werden. Ein Mantelinteressent hat nicht nur einen Zuschuss zur Masse zu leisten, damit die Gläubiger dem Insolvenzplan zustimmen, er muss auch wesentliche Anteile der Mantelgesellschaft kaufen – und auch kaufen können. Hier liegt das Problem bei zahlreichen Mänteln, die einfach breit verstreut bei vielen Aktionären liegen. Insbesondere bei Aktien des ehemaligen Neuen Marktes ist diese Situation anzutreffen, da Großaktionäre zum Teil massiv Kasse gemacht hatten. Solche Mäntel sind so gut wie nicht brauchbar. Außerdem spielt der Faktor Zeit eine wichtige Rolle: Ein Insolvenzmantel hat den Nachteil, dass die Verwertung in der Regel sehr lange dauert. Schon alleine die Einigung mit den Gerichten und der öffentlichen Verwaltung kann sich sehr lange hinziehen – als Beispiel sei hier nur die Einigung mit dem Finanzamt angeführt, wenn es um die Sanierungsgewinne durch das Insolvenzverfahren geht. Andererseits entfallen nach einer Insolvenz die allermeisten Risiken, was einen Mantel sehr attraktiv macht. Es kann also komplett neu gestartet werden. Am Rande soll hier noch auf das Konkursverfahren eingegangen werden: Die Insolvenzordnung löste im Jahr 1999 die Konkursordnung ab. Allerdings gibt es noch ein paar börsennotierte „Altfälle“, die sich seit über acht Jahren in Konkurs befinden oder befanden. Als Beispiele seien hier die NAK Stoffe AG oder die C. Grossmann Eisen- und Stahlwerke AG genannt, bei denen sich jeweils ein Mantelspezialist wesentliche Anteile gesichert hat. Dies muss jedoch nicht zwangsläufig bedeuten, dass solche Gesellschaften wirklich einmal reaktiviert werden. Da bspw. der Mantelhändler Allerthal-Werke AG bei der Reaktivierung der Rheiner Moden AG für das Paket des ehemaligen Großaktionärs insgesamt nur 15 DM bezahlt hatte, wäre der wirtschaftliche Schaden bei so manchem Konkursmantel (und Insolvenzmantel) nicht sonderlich hoch, wenn das Projekt letztlich doch nicht realisiert werden kann. Dieses Szenario sollten sich Anleger, die in solche Werte investieren, deutlich vor Augen halten, denn Mantelhändler können größere Pakete im Normalfall wesentlich günstiger erwerben als dies Kleinaktionäre tun können, die sich die Aktien über die Börse kaufen müssen. ..."
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