FALL ERMYAS M.
Nehm prüft Beschwerde gegen Haftentlassung
Die mutmaßlichen Schläger von Potsdam sind vorerst frei, Generalbundesanwalt Nehm droht wenige Tage vor Ende seiner Amtszeit eine Schlappe. Während Nehm eine Beschwerde gegen die Haftentlassung erwägt, nimmt ihn Unions-Politiker Bosbach für seine Entscheidung, den Fall an sich zu ziehen, in Schutz.
Karlsruhe/Potsdam - Generalbundesanwalt Kay Nehm will heute im Fall des Angriffs auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. in Potsdam über eine Beschwerde gegen die Haftentlassung der beiden Tatverdächtigen entscheiden. Die 29 und 30 Jahre alten Männer waren fünf Wochen nach dem Vorfall gestern überraschend aus der Untersuchungshaft freigelassen worden. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Haftbefehle wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung aufgehoben. Der deutsche Ingenieur dunkler Hautfarbe war am Ostersonntag mit Faustschlägen schwer verletzt worden und ist seitdem im Krankenhaus.
Angesichts des "fortgeschrittenen Ermittlungsstadiums" halte der BGH-Ermittlungsrichter einen dringenden Tatverdacht nicht mehr für gegeben, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. "Dabei spielt insbesondere eine Rolle, dass der Geschädigte sich bislang nicht an die Tat erinnern kann", hieß es weiter. Der Verdacht, dass die Beschuldigten an der Gewalttat beteiligt waren, bestehe allerdings fort.
Der Generalbundesanwalt hatte kurz nach der Tat den Fall an sich gezogen mit der Begründung, dass es sich um den Verdacht des versuchten Mordes handle, der einen rechtsextremistischen Hintergrund haben könnte. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hatte Nehm dafür mehrmals öffentlich kritisiert und vor einer voreiligen Festlegung gewarnt.
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1211 Beiträge, Neuester: Heute, 04.19 Uhr von USAIntern Der stellvertretende Chef der Unions-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach (CDU), nahm die Bundesanwaltschaft in Schutz. Der Behörde sei kein Vorwurf zu machen, sie habe nach dem ersten Erscheinungsbild handeln müssen, sagte Bosbach der "Berliner Zeitung". Die Aufhebung des dringenden Tatverdachts sei im übrigen für ein Strafverfahren kein ungewöhnlicher Vorgang. "Das ist noch kein Unschuldsnachweis." Schönbohm wollte sich in dem Blatt nicht zu der Haftentlassung der Verdächtigen äußern. "Man könnte eine Menge sagen", sagte Schönbohm, aber es gehe hier um ein Ermittlungsverfahren. "Ich sage dazu nichts."
Der Brandenburger SPD-Fraktionssprecher Florian Engels zeigte sich dem Blatt zufolge von der Entwicklung irritiert. "Die Aufhebung der Haftbefehle ist nach den in der Öffentlichkeit lange Zeit dargestellten Indizien überraschend", sagte er. "Nun müssen die Ermittlungen mit aller Konsequenz weitergeführt werden". Ähnlich äußerte sich CDU-Fraktionschef Thomas Lunacek, der an die dramatischen Fernsehbilder der mutmaßlichen Täter erinnert: "Das ließ schon vermuten, dass die Ermittler sehr handfeste Beweise hätten."
Bosbach warnte davor, auf Grund der Entwicklung in dem Fall Rechtsextremismus auf die leichte Schulter zu nehmen. "Wir dürfen das nicht zum Anlass nehmen, rechte Gewalt zu bagatellisieren." Politik und Medien müssten aber die Lehre daraus ziehen, dass über Gewalttaten nicht vorschnell geurteilt werden dürfe.
Nach der Aufhebung der Haftbefehle muss nun entschieden werden, ob Nehm das Verfahren mangels Zuständigkeit an die Potsdamer Staatsanwaltschaft abgeben muss.
phw/AFP/dpa
gruß Maxp.
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