15. Juni 2007 Freisprüche nach Attacke von PotsdamFast 14 Monate nach der Attacke auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. sind zwei der Tat angeklagte Männer vom Landgericht Potsdam freigesprochen worden. Die Richter sahen es nicht als erwiesen an, dass Björn L. und Thomas M. den Wissenschaftler in der Osternacht 2006 am Bahnhof Potsdam-Charlottenhof niedergeschlagen hatten. M. hatte mit einer lebensbedrohlichen Kopfverletzung mehrere Wochen im Koma gelegen. Was sich genau in jener Nacht abspielte, bleibt damit unklar. Die Freisprüche waren allgemein erwartet worden, nachdem bereits Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung dafür plädiert hatten. Ursprünglich waren die beiden Männer wegen gefährlicher Körperverletzung, unterlassener Hilfeleistung und Beleidigung angeklagt worden. Sie hatten die Tat von Anfang an bestritten. Im seit Anfang Februar 20 Verhandlungstage dauernden Prozess waren etwa 80 Zeugen gehört worden, deren Aussagen sich häufig widersprachen. "Oller Nigger"Der Mitschnitt auf einer Handy-Mailbox erwies sich als zu schlecht für eine sichere Bestimmung. Darauf war zu hören, wie ein Mann mit außergewöhnlich hoher Stimme Ermyas M. kurz vor der Tat als "Scheißnigger" und "Oller Nigger" beschimpfte. Als problematisch erwies sich auch, dass Streifenpolizisten die Spuren am Tatort schlampig gesichert hatten. Spezialisten der Kripo waren erst Stunden später dazu gekommen. Staatsanwältin Juliane Heil hatte am Ende der Beweisaufnahme erklärt, es gebe ihrer Auffassung nach viele Hinweise für eine Tatbeteiligung des Hauptangeklagten Björn L., dem schwere Körperverletzung vorgeworfen wird. Dazu zählte sie vor allem die markant hohe Stimme des Mannes. Letzte Zweifel hätten aber nicht ausgeräumt werden können. Aus Sicht der Verteidiger hat das Verfahren keine Beweise dafür gebracht, dass Björn L. und Thomas M. am Tatort waren. Generalbundesanwalt ermittelteErmyas M. war am 16. April 2006 gegen 04.00 Uhr niedergeschlagen worden. Wegen der rassistischen Beschimpfungen auf dem Mailbox-Mitschnitt waren die Ermittler zunächst von einem fremdenfeindlichen Mordversuch ausgegangen. Deshalb hatte der damalige Generalbundesanwalt Kay Nehm das Verfahren zeitweise an sich gezogen. Kurz vor der Fußball-WM war außerdem eine Debatte über für Ausländer gefährliche Orte in Ostdeutschland entbrannt. (AP, N24.de)
(Typisch Ariva)
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