gute Entscheidung, doch eine Reform beim Asylrecht, wäre eine gute.
Wir brauchen ein schärferes Asylrecht, nur dieses könnte ein Chaos in Zukunft verhindern. Ich denke wir brauchen eine grundsätzliche Reform des Asylrechts damit wir für alle Anforderungen in der Zukunft gut gewappnet sind. Als ?Reformator wäre ? Thilo Sarrazin vielleicht die erste Wahl.
Wenn die EU das Asylrecht nicht beschränkt, dann führt das unweigerlich zu einer Katastrophe. Denn der Fluchtgrundpegel aus vielen Ländern, egal ob aus Asien oder Afrika, steigt immer höher. Sei es nun Armut, kleine Stammeskriege oder große Glaubenskriege, werden in Zukunft zu nehmen.
Deshalb sollte das Asylrecht in Zukunft beschränkt werden, und zwar auf jene, die wegen ihrer politischen Tätigkeit um ihr Leben fürchten müssen. Auch wenn sie, und ihre Familien verfolgt werden, und somit nur die Flucht bleibt, wäre das als Asylgrund zu werten.
Kriegsflüchtlinge sollten ausschließlich in den Nachbarstaaten humanitäre Hilfe durch die EU erhalten.
Einen Asylantrag ? oder ein Antrag auf Bleiberecht ? kann nur stellen, wer sich dort registrieren lässt wo er mit Überschreiten der Staatsgrenze erstmals den Boden der EU betreten hat. Wer das missachtet hat den Bleiberechtsanspruch verwirkt, und muss sofort abgeschoben werden.
Es muss innerhalb der EU eine zentrale Stelle eingerichtet werden die alle Anträge auf Asyl bearbeitet. Diese Zentrale entscheidet verbindlich, es muss eine Beschwerde ? Instanz zwar eingerichtet werden, doch ein weiterer Rechtsweg muss ausgeschlossen werden. Über einen Asylantrag muss innerhalb von 30 Tagen entschieden werden.
Alle Asylbewerber, Flüchtlinge, u. Illegale Eingereisten müssen von einer zentralen Datenbank der EU erfasst werden. Es müssen fälschungssichere Merkmale wie Fingerabdrücke abgegeben werden , und ein Bild der Iris, sowie die elektronische Erfassung der DNA gespeichert werden. Natürlich muss man auch das Herkunftsland registrieren. Bei einer Verweigerung erlöschen alle Ansprüche auf Geld- und Sachleistungen. Sollten die Herkunftsländer auf Anfrage eine Zusammenarbeit verweigern, drohen Sanktionen, wie zum Beispiel das Kürzen oder Einstellen der Entwicklungshilfe.
Flüchtlinge die man ein Asyl gibt, werden nach einem Bevölkerungsschlüssel verteilt. Der anerkannte Asylbewerber hat in den ersten fünf Jahren eine Residenzpflicht, eine Verletzung dieser hat den Verlust des Aufenthaltsrecht zur Folge.
Kriminelle Gewalthandlungen, natürlich auch Sexualdelikte, wiederholte Einbruchsdelikte etc. führen zum Verlust des Asylrechts und zur Abschiebung in der Herkunftsländern. Ein Gewährung des Asylrechts löst nicht automatisch Nachzugsrechte für Angehörige aus.
Das wäre wohl ein Maßnahmenkatalog mit dem die EU in Zukunft arbeiten könnte. Grundsätzlich darf die Asylpolitik nicht mit der Einwanderungspolitik vermischt werden. Wenn ein Land / Industrie glaubt, dass es qualifizierte Mitarbeiter brauch, so sollen sie diese in aus einem Land anwerben wo es zweckmäßig erschein
Zitat: Erste Flüchtlingsabschiebungen bereits kommende Woche 06.15 Uhr: Der Bund will das umstritten schärfere Asylrecht nach Zeitungsberichten rasch anwenden und schnell mit der konsequenteren Abschiebung abgelehnter Asylbewerber beginnen. Das neue Recht solle bereits an diesem Samstag in Kraft treten und nicht wie ursprünglich geplant acht Tage später am 1. November. Bereits Anfang kommender Woche solle es dann Rückführungen nicht anerkannter Asylbewerber in größerem Stil geben, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland, dem mehr als 30 Tageszeitungen angehören. In enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern werde bereits an Rückführungslisten gearbeitet. http://www.focus.de/politik/ausland/...m-grossen-stil_id_5033420.html ----------- Wo Angst herrscht verkriecht sich die Vernunft.
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