lässt vermuten, dass die CGift AG ein integriertes Geschäftsmodell aufbaut und große Teile der Wertschöpfungskette selbst abdeckt.
Die Margen beim Umtausch des EUR-Betrages der physischen und digitalen Geschenkkarten in die Kryptowaehrungen gehören dabei zu den lukrativsten Einnahmequellen, da sie im Gegensatz zu den Handlinggebühren nicht pro verkaufter Geschenkkarte, sondern prozentual auf den Kartenwert erhoben werden. Bei eigener Abdeckung der Handelsaktivitäten kann die Marge bei Einlösung eigener Geschenkkarten komplett selbst, bei Einlösung von White-Label-Geschenkkarten, die über Partnerunternehmen verkauft werden, je nach vertraglicher Gestaltung zu Teilen vereinnahmt werden.
Ich bin bislang davon ausgegangen, dass für den Handel (Umtausch des EUR- Kartenwertes in Kryptowaehrungen) ein Drittprovider benötigt wird (der dann Teile der Marge beanspruchen würde), da die Satzung der CGift AG erlaubnispflichtige Geschäfte ausschließt.
Die Auslagerung der Handelsaktivitäten an eine Tochtergesellschaft (und die Verwirklichung des Unternehmensgegenstandes durch Tochter- und Beteiligungsunternehmen ist in Paragraph 2 Abs. 2 der Satzung der CGift AG explizit erwähnt) eröffnet hingegen weitreichende Möglichkeiten, um die komplette Wertschöpfungskette eigenständig abbilden und die dabei anfallenden Erträge selbst vereinnahmen zu können.
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