Das schweizerische Obligationenrecht sieht vor, dass Gesellschaften innerhalb von 6 Monaten
nach Abschluss des Geschäftsjahres den Jahresbericht und die Jahresrechnung sowie
den Bericht der Revisionsstelle der Generalversammlung zur Genehmigung vorzulegen
haben. Durch das leider erfolgte Delisting unserer Aktie mussten sämtliche Kräfte für die
Bemühungen um ein Neulisting gebündelt werden, wodurch andere administrative Aktivitäten
etwas zurückgestellt werden mussten. Per 15. Juni 2009 ist auch der Verwaltungsrat Pierre
Rothschild von seinem Amt zurückgetreten, so dass sich die Gesellschaft zurzeit in einem
nichtgesetzlichen Zustand befindet.
Da aufgrund der vorliegenden Umstände eine Auflage des Geschäftsberichtes sowie des
Revisionsberichtes spätestens 20 Tage vor der Generalversammlung nicht möglich ist, stehen
den Publikumsaktionären sämtliche entscheidungsrelevanten Unterlagen ab 9. Juli 2009 auf
unserer Webpage (www.maxx-tv.ag) zum Download bereit. Die Hauptaktionäre haben sich auf
das folgende pragmatische Vorgehen geeinigt, damit die Gesellschaft raschmöglichst wieder
handlungsfähig wird und auch die Aktien wieder gelistet werden können.
Das gewählte Vorgehen sieht wie folgt aus:
1. Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung durch die Revisionsstelle mit
einzigem Traktandum Wahl eines Verwaltungsrates (siehe separates Inserat);
2. Einberufung der ordentlichen Generalversammlung durch den designierten Verwaltungsrat
(siehe separates Inserat);
3. Im Anschluss an die Wahl des Verwaltungsrates findet eine konstituierende Sitzung des
Verwaltungsrates statt, an welcher ein Direktor der Gesellschaft mit Wohnsitz in der
Schweiz ernannt wird;
4. Der Verwaltungsrat unterzeichnet die bereits vorliegende Jahresrechnung sowie die Vollständigkeitserklärung
für die Revisionsstelle;
5. Die Revisionsstelle übergibt dem Verwaltungsrat die testierte Jahresrechnung 2008;
6. Durchführung der ordentlichen Generalversammlung mit Verabschiedung der Jahresrechnung
2008.