die versammlung wurde wieder von einem - inzwischen in der deutschen szene bekannten - aktionär sehr deutlich verzögert. mit vielen formalien und nebensächlichkeiten wie " wieso werden parkgebühren nicht erstattet, warum keine verpflegung ". dieser auftritt war nicht im sinne von uns aktionären, ging doch wertvolle zeit sinnlos verloren.
geleitet wurde die sitzung von fr. yuming chai. diese dame war als neues ar-mitglied vorgesehen. unterstützt wurde sie von dr. becker.
von vl. 6 aktionären wurden durchweg gute fragen/anmerkungen gestellt/gemacht. nach der ersten fragerunde wurde die sitzung für 2 stunden unterbrochen. danach erfolgten die antworten. dann weitere nachfragen, kurze unterbrechnung. anschließend wieder antworten.
meine einschätzuung: die vertreter von safbon und itn waren ernsthaft bemüht die fragen zu beantworten.
zu den ausagen:
- ist ein delisting geplant ? hierzu haben wir zur zeit keine überlegungen. - ist eine änderung der rechtsform geplant ? auch hier ist gegenwärtig nichts geplant. - warum diese verschiebungen beim GB 2017 ? dies sind unternehmerische gründe. so ist es im zuge der vorstandswechsel z. b. zu weiteren prüfungen gekommen.
- schwerpunkte der vertriebstätigkeit sind im zweiten halbjahr 2019 saudi-arabien und china.
- die aufträge im iran sind infolge der sanktionen ausgesetzt.
- 5 aufträge/projekte für saudi arabien werden bearbeitet. gegenwärtig befinden sich 3 mitarbeiter aus saarbrücken in saudi arabien und schließen einen auftrag ab.
- der vertrieb wird zukünftig durch den safbon-konzern erfolgen. am standort saarbrücken werden wir am ende des monats 11 mitarbeiter beschäftigen.
- das thema lizenzeinnahmen wurde angeschnitten. um welche größenordnung es hier gehen könnte, wie eine konkrete ausgestaltung aussehen könnte, blieben offen.
- die trennung mit dr. kinzl erfolgte einvernehmlich. rechtsangelegenheiten werden von 2 partnern bearbeitet. einer davon ist ernst und young.
- itn befindet sich mit der bafin im klärungsprozess zu den beiden verstößen gegen das ordnungswidrigkeitengesetz. strafzahlungen in einer größenordnung von vl. 100 oder 200 t euro sind nicht ausgeschlossen.
- mit der finanzverwaltung wird geklärt ob steuerliche verlustvorträge genutzt werden können.
- die aussage im GB 2017, seite 34 , " im geschäftjahr 2019 erwartet die itn ein positives EBITDA zwischen 0,5 mio bis 1,5 mio euro " wurde bestätigt.
- der GB 2018 soll nun im oktober veröffentlicht werden, 2 monate später die HV stattfinden.
lasse mich gerne korrigieren, sollte ich was falsches geschrieben haben.
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