Auszug:
"Können neben gentechnisch veränderten Pflanzen auch andere Formen der Gentechnik bei Lebensmitteln eine Rolle spielen?
In der öffentlichen Diskussion liegt der Fokus meist auf der so genannten Grünen Gentechnik. Darunter fällt der Anbau von Pflanzen, deren Erbgut genetisch so verändert wurde, wie es über klassische Züchtungsmethoden (Kreuzen oder Rekombination) nicht möglich wäre. Diesen Pflanzen wird zum Beispiel ein Gen eines anderen Organismus eingesetzt, um sie resistent gegen Insekten oder bestimmte Pflanzenschutzmittel zu machen. Solche Pflanzen können sowohl als Lebensmittel als auch als Futtermittel verwendet werden. Häufiger spielt bei Lebensmitteln die so genannte Weiße Gentechnik eine Rolle. Darunter sind biotechnologische Verfahren zu verstehen, bei denen durch gentechnisch veränderte Mikroorganismen ? etwa Pilze oder Bakterien ? organische Chemikalien hergestellt werden. Mit Hilfe der Weißen Gentechnik werden viele Lebens- und Futtermittelzusatzstoffe wie zum Beispiel Vitamine, Aminosäuren, Aromen oder Chymosin hergestellt. Als Rote Gentechnik wird der Einsatz gentechnischer Methoden zu medizinischen Zwecken bezeichnet. Eine wichtige Anwendung ist die inzwischen weit verbreitete gentechnische Herstellung von Medikamenten und Impfstoffen. Diese können sowohl bei Menschen als auch bei Nutztieren eingesetzt werden. "
"Finden sich in unseren Lebensmittelgeschäften Lebensmittel, bei denen Gentechnik eine Rolle spielt?
Bisher gibt es in deutschen Lebensmittelgeschäften nur sehr wenige Produkte, bei denen eine Kennzeichnung auf gentechnisch veränderte Inhaltsstoffe hinweist. Zumeist handelt es sich um Import-Produkte. Aufgrund der in der EU geltenden Kennzeichnungsregelungen bedeutet eine fehlende Kennzeichnung jedoch nicht zwangsläufig, dass ein Lebensmittel absolut frei von Gentechnik ist. Denn nach europäischem Recht müssen gentechnisch veränderte Inhaltsstoffe, die zufällig oder technisch unvermeidbar sind und den Grenzwert von 0,9 Prozent nicht überschreiten, nicht gekennzeichnet werden.
Auch der Einsatz Weißer Gentechnik unterliegt nicht der Kennzeichnungspflicht. Verarbeitete Produkte wie Tiefkühlpizza oder Frühstücksflocken können zum Beispiel Vitamine oder Aminosäuren enthalten, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden. Das gleiche gilt für Enzyme, die etwa bei der Herstellung von Käse, Backwaren oder Saft eingesetzt werden. Ebenfalls nicht gekennzeichnet werden muss, ob Produkte wie Milch, Fleisch oder Eier von Tieren stammen, die gentechnisch veränderte Futtermittel bekommen haben. In Deutschland eine verbindliche Kennzeichnung für solche Produkte einzuführen, ist EU-rechtlich gegenwärtig nicht zulässig. Die Bundesregierung setzt sich aber auf europäischer Ebene für eine umfassende Regelung ein, um eine solche Prozesskennzeichnung zu ermöglichen.."
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