Klar, dass der Kurs manipuliert werden kann, wenn man diesen Anstieg richtig traded, seh ich da aber kein Problem...Wir befinden uns Charttechnisch im luftleeren Raum, also warum sollten die "Big Boys" das Ding nicht in den Eurobereich schieben, um dann erst abzuladen?
sagt denn Berenberg da in der Analyse: Ziel Euro 2,40 -wieso ????
HAMBURG (dpa-AFX) - Die Privatbank Berenberg hat die Einstufung für IVG Immobilien (IVG Immobilien Aktie) in einer ersten Reaktion auf Zahlen und angesichts der Revision des Finanzierungskonzepts auf "Hold" mit einem Kursziel von 2,40 (Kurs: 0,824) Euro belassen. Anleger dürften sich nun fragen, ob die Immobiliengesellschaft ihre Probleme nicht früher hätten angehen sollen, schrieb Analyst Kai Klose in einer Studie vom Mittwoch.
sehe hier die Gefahr der klassischen Bärenfalle. Bei den Unternehmenszahlen ist ein Invest in diesen Titel ein enormes Risiko. Viel Glück und gute Nerven allen investierten, ich schaue erstmal was passiert.
wird sich wohl unglaublich verzockt haben, so einfach ist das. Da werden die dann jetzt kaum weiter draufkloppen. Ein Blick auf die Begründung genügt "Anleger dürften sich nun fragen, ob die Immobiliengesellschaft ihre Probleme nicht früher hätten angehen sollen, schrieb Analyst Kai Klose in einer Studie vom Mittwoch." Lächerlicher geht`s nicht...
Glaubt ihr immer noch an diese Ammenmärchen ,dass Analysten EUCH was Gutes Tun wollen ? Das sind Investoren, die ihre Pushs oder Bashs seröser verpacken als andere Zockerdienste...
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Will mich nur absichern, damit niemand meint, ich würde hier einen vom Pferd erzählen und nachher fliegt jemand auf die Nase.
Denn ich kann nicht sicher sein, immer den Konjunktiv zu benutzen, was man eigentlich sollte. Einige sehen das aber lockerer und schreiben fröhlich irgendewas von "Inso" "KE" usw. was denen gerade in den Sinn kommt, klauen Quellen ohne Angabe... Da braucht man nur mal nen findigen Anwalt,
Alles Kokolores, hier kann jeder soviel Unsinn erzählen, wie er möchte. Dies ist ein öffentliches, anonymes Forum, in dem niemand wegen seiner Einschätzungen belangt werden kann.
Anders sieht der Fall bei einem Bankberater oder Finanzanlagenvermittler aus. Die müssen Ihre Empfehlungen in einem Beratungsprotokoll dokumentieren und können rechtlich dafür belangt werden.
Allerdings müssen die auch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen, ansonsten darf die Tätigkeit nicht ausgeübet werden.