Es gibt Auswärtige Tätigkeiten in vielen Berufen. Dafür dass Menschen zum Beispiel als Unternehmensberater irgendwo geschickt werden bekommen sie Abwesenheitsgelder (Spessen). Als Verpflegungsmehraufwand werden die zusätzlichen Kosten bezeichnet, die anfallen, weil sich jemand aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung oder außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte aufhält und sich daher nicht so günstig wie zu Hause verpflegen kann. Die Spessen richten sich nach dem Bundesfinanzamt. Jedes Jahr kommen diese in Tabelle Herraus welche bei allen Unternehmen herrangenomen wird. DIe Basis ist ein Warrenkorb von jedem Land. http://www.spesen-ratgeber.de/wp-content/uploads/...2012-Tabelle5.pdf D.h. ein Unternehmensberater der innerhalb Deutschlands 24std. weg ist bekommt 24 Euro Spessen. Sollte er allerdings 24 Std. in London sein sind es 60 Euro. Diese Tabelle ist nicht Berufsbezogen. Von daher ist es gleich, ob es jetzt ein Unternehmensberater ist der ein Jahreseinkommen von 45000 Euro Brutto hat oder ein Flugbegleiter mit 16980 Euro Brutto. Der Gehalt ist was zählt, was verhandelt wird........ nicht die Spessen oder die Zulagen. Diese erfüllen einen Zweck bzw. ergänzen eine zusätzliche Belastung. Wenn Piloten 62000 Euro im Jahr verdienen und es bis zu 250000 Euros am ende der Laufbahn werden bekommen sie DAZU diese Spessen. http://www.ftd.de/unternehmen/...er-lufthansa-verdienen/50077140.html So, soviel zu dem kleinen Exkurs. Die LH hat sich ja wieder hochgewackert, bin mal gespannt was morgen so loift.
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