@chaecka: Wenn es ganz schlecht für die Aktionäre laufen sollte, dann könnte das das Ergebnis sein. Jedoch ist noch überhaupt nicht klar, ob die betrogenen Aktionäre nicht doch mit den Gläubigern gleichgestellt werden. Dieses steht erst fest, wenn das höchste Gericht darüber geurteilt hat. Chancen sind nach vorliegenden Rechtsgutachten da. Und ob desweiteren nicht auch EY ihren Geldbeutel aufmachen muss, steht auch noch nicht fest. Es ist doch klar, daß bislang nichts darauf hindeutet (warum sollte EY zum jetzigen Zeitpunkt schon was signalisieren?), aber vielleicht nach dem 22./25.11. d.J. nach dem Beginn des Musterprozesses, sollte es diesbezüglich erste Einschätzungen des Gerichts geben. EY hat so gravierende Fehler gemacht (siehe auch Wambach-Gutachten, APAS-Bericht, PUA etc), daß es schon sehr verwundern sollte, wenn das Gericht zu einer anderen Beurteilung kommen sollte. M.E. wird EY nicht um die Zahlung einer Entschädigung herum kommen. Die Frage ist nur, wieviel es sein wird.
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