https://medigene.com/wp-content/uploads/HY2024_DEutsch.pdf"Weiter hat die Hauptversammlung beschlossen, dass nach vorheriger Einziehung von einer Aktie
bestehende Grundkapital der Gesellschaft von EUR 29.475.188, nach den Vorschriften über die
ordentliche Kapitalherabsetzung um EUR 14.737.594 auf EUR 14.737.594 in der Weise herabzusetzen,
dass je zwei Stückaktien zu je einer Stückaktie zusammengelegt werden. Der Herabsetzungsbetrag von
EUR 14.737.594 wird in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.
(12) Genehmigtes Kapital
Die Hauptversammlung vom 24. Juni 2024 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2020/I und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 24. Juni 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 23. Juni 2029 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 4.421.279 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, um insgesamt bis zu 4.421.279 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024/I). Das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen kann ausgeschlossen werden, bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien einzuräumen.
Die Aktionäre der Medigene AG haben außerdem der Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2023/I bei
gleichzeitiger Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2024/II von insgesamt bis zu 2.947.518
Aktien (nach Eintragung der Kapitalherabsetzung) zugestimmt und damit dem Unternehmen operative und strategische Handlungsspielräume eröffnet.
Die insgesamt aufgrund der vorstehenden Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts bei
Kapitalerhöhungen gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegebenen Aktien dürfen unter Einbeziehung der nachfolgend aufgeführten Anrechnungen 20% des Grundkapitals ? berechnet auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigungen oder der Ausübung dieser Ermächtigungen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist ? nicht überschreiten. Auf die vorgenannte 20%-Grenze sind anzurechnen
(i) Aktien, die aufgrund sonstiger genehmigter Kapitalia unter einem Bezugsrechtsausschluss während
der Wirksamkeit dieser Ermächtigungen ausgegeben werden sowie (ii) Aktien, die zur Bedienung von
Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, deren Ermächtigungsgrundlagen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigungen bestehen oder von derselben Hauptversammlung, welche diese Ermächtigungen beschlossen hat, beschlossen werden, während der Wirksamkeit dieser
Ermächtigungen auszugeben sind, sofern die Wandel- und/ oder Optionsschuldverschreibungen unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben worden sind.
Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum 4.912.531 Aktien aus genehmigten Kapital ausgegeben und
somit von den entsprechenden Ermächtigungen durch die Hauptversammlung Gebrauch gemacht."