Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei solchen Empfehlungen, Interessenskonflikte "wirksam und angemessen" offen gelegt werden müssen. Legt man die Interessenkonflikte nicht ordentlich offen, ist das strafbar (sog. Scalping).
Legt man die Interessenkonflikte jedoch offen, ist das Ganze vollkommen legal.
Es ist doch offensichtig, dass diese Empfehlungen von jemandem heraus gegeben werden, der davon profitiert oder dafür bezahlt wird. Ich beschwere mich darüber nicht. Kann doch jeder selbst entscheiden ob er mit so einer Aktie zocken will oder nicht. Es steht immerhin alles darunter. Der Disclaimer ist wirklich interessant. Und ausgesprochen ehrlich :-)
Schade ist, dass mit solchen Empfehlungen und dann folgenen "Verbrauchermitteilungen" von der Bafin, jedes anständige Unternehmen in Verruf gezogen werden kann.
Da kann sich ja jeder eine Firma schnappen die er nicht leiden kann und mit ein wenig Aktienpush zur unseriösen Pusherbude machen...
Einige wie blackjack haben hier ja gleich angefangen von "Bude" oder "Briefkasten" zu reden. Das ist Cashcloud mit Sicherheit nicht. Die haben außerdem gerade wieder einen neuen Award gewonnen. Schade drum.
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