Um die Frage zu beantworten, wie hoch die Steuerlast für die TPA-Geschäfte (Third Party Acquiring) von Wirecard gewesen wäre, wenn diese tatsächlich existiert hätten und die Bilanzen korrekt gewesen wären, müssen wir ein Gedankenexperiment durchführen. Da die TPA-Geschäfte in Dubai zentral für den Wirecard-Skandal waren, werde ich (Grok) die Steuerlast unter realistischen Annahmen für Dubai und Deutschland berechnen. Ich werde die relevanten Steuersätze, die Struktur der Geschäfte und die bilanzierten Beträge berücksichtigen.
Annahmen für das Gedankenexperiment TPA-Geschäfte existierten: Laut Wirecard-Bilanzen machten die TPA-Geschäfte in Dubai (und anderen Regionen wie den Philippinen) einen erheblichen Teil der Umsätze aus. Berichten zufolge beliefen sich die fiktiven Umsätze aus TPA-Geschäften auf etwa 1,9 Milliarden Euro, die in den Bilanzen für 2016?2018 ausgewiesen wurden. Für die Berechnung nehme ich an, dass diese 1,9 Mrd. ? Umsätze real gewesen wären und in Dubai durch Partner wie Al Alam Solutions erzielt wurden. Zeitraum: Die TPA-Geschäfte fanden vor allem in den Jahren 2016?2018 statt, also vor der Einführung der Körperschaftsteuer in den VAE (Juni 2023). Daher gehe ich von den damaligen Steuerregeln in Dubai aus. Steuerliche Ansässigkeit: Die TPA-Partner (z. B. Al Alam) wären in Dubai steuerlich ansässig und dort für ihre Gewinne steuerpflichtig. Wirecard als deutsches Unternehmen müsste die Gewinne, die in die Konzernbilanz eingehen, in Deutschland versteuern, da Deutschland das Weltbesteuerungsprinzip anwendet. Gewinnmarge: TPA-Geschäfte im Zahlungsverkehr haben typischerweise niedrige Margen, da sie Transaktionsgebühren abwickeln. Ich nehme eine konservative Gewinnmarge von 10 % auf die Umsätze an, was realistisch für Zahlungsdienstleister ist. Das ergibt einen Gewinn von 1,9 Mrd. ? × 10 % = 190 Mio. ?. Steuersätze: Dubai (2016?2018): Keine Körperschaftsteuer, da diese erst ab Juni 2023 eingeführt wurde. Es könnten jedoch geringfügige andere Abgaben (z. B. Lizenzgebühren) anfallen, die ich hier vernachlässige, da sie minimal sind. Deutschland: Körperschaftsteuer von 15 % + Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Körperschaftsteuer) + Gewerbesteuer (ca. 14?17 %, je nach Standort, ich nehme 15 % an). Effektiver Steuersatz in Deutschland liegt bei etwa 30 % auf Unternehmensgewinne. Verrechnung von Steuern: Falls in Dubai Steuern gezahlt worden wären (was hier nicht der Fall ist), könnten diese nach dem deutsch-emiratischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf die deutsche Steuerlast angerechnet werden. Da in Dubai keine Steuern anfielen, entfällt dies. Berechnung der Steuerlast Schritt 1: Steuerlast in Dubai Gewinn der TPA-Partner in Dubai: Nehmen wir an, die TPA-Partner (z. B. Al Alam) hätten die gesamten 1,9 Mrd. ? Umsätze abgewickelt und einen Gewinn von 190 Mio. ? erzielt. Steuersatz in Dubai (2016?2018): 0 % Körperschaftsteuer. Steuerlast in Dubai: 0 ?, da keine Körperschaftsteuer anfiel. Schritt 2: Steuerlast in Deutschland Gewinn von Wirecard: Wirecard hätte als Konzern die Gewinne aus den TPA-Geschäften in die Konzernbilanz übernommen. Nehmen wir an, der gesamte Gewinn von 190 Mio. ? fließt in die Konzernbilanz (nach Abzug von Kosten der TPA-Partner, die hier vernachlässigt werden, da die Partner direkt in Dubai besteuert wären). Effektiver Steuersatz in Deutschland: Ca. 30 % (15 % Körperschaftsteuer + 0,825 % Solidaritätszuschlag + 15 % Gewerbesteuer). Steuerlast in Deutschland: 190 \, \text{Mio. ?} \times 30 \, \% = 57 \, \text{Mio. ?} Schritt 3: Gesamtsteuerlast Dubai: 0 ? (keine Körperschaftsteuer). Deutschland: 57 Mio. ? (Steuerlast auf den Konzerngewinn). Gesamtsteuerlast: 57 Mio. ?. Einschränkungen und Sensitivitätsanalyse Höhere Gewinnmarge: Falls die Gewinnmarge höher wäre (z. B. 20 %), würde der Gewinn 380 Mio. ? betragen, und die Steuerlast in Deutschland wäre 380 Mio. ? × 30 % = 114 Mio. ?. Kosten der TPA-Partner: In der Realität könnten die TPA-Partner in Dubai einen Teil des Gewinns behalten, wodurch der in Deutschland versteuerte Gewinn niedriger wäre. Da Dubai jedoch keine Steuern erhob, würde dies die Gesamtsteuerlast nicht signifikant verändern. Weitere Abgaben in Dubai: Es könnten geringfügige Lizenz- oder Transaktionsgebühren in Dubai angefallen sein, aber diese wären im Vergleich zur deutschen Steuerlast vernachlässigbar. Zeitliche Verteilung: Die 1,9 Mrd. ? Umsätze verteilten sich über mehrere Jahre (2016?2018). Die Steuerlast würde entsprechend jährlich anfallen, z. B. ca. 19 Mio. ? pro Jahr bei gleichmäßiger Verteilung (57 Mio. ? ÷ 3 Jahre). Fazit Hätten die TPA-Geschäfte in Dubai tatsächlich existiert und die Bilanzen gestimmt, wäre die Steuerlast wie folgt gewesen: In Dubai: 0 ?, da vor Juni 2023 keine Körperschaftsteuer erhoben wurde. In Deutschland: 57 Mio. ?, basierend auf einem Gewinn von 190 Mio. ? (10 % Marge auf 1,9 Mrd. ? Umsätze) und einem effektiven Steuersatz von 30 %. Gesamt: 57 Mio. ? über den relevanten Zeitraum.
Die Steuerlast wäre ausschließlich in Deutschland angefallen, da Dubai damals steuerfrei war.
!!!!! Dies unterstreicht, warum das Argument, dass Bilanzfälschungen unsinnig seien wegen höherer Steuern, im Kontext von Dubai weniger relevant ist: Selbst bei realen Geschäften wäre die Steuerlast in Dubai null gewesen, und die deutsche Steuerlast war ein akzeptierter Preis für die Vorteile der Bilanzmanipulation (z. B. Aktienkurssteigerung, Kredite). !!!!!
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