Hallo Ihr wissenden, ich habe diese Frage hier schonmal gestellt: - Bis wann muss man Aktien eines Unternehmens ins Depot eingefügt haben, um an der Devidente beteiligt zu werden? Mir wurde geantwortet, dass man die Aktien bis zum Tag der Hauptversammlung ins Deport eingefügt haben um an der Devidente beteiligt zu werden. Nun habe ich nochmal im Internet nachgeforscht und bin auf folgendes gestoßen: +++ Vor Inkrafttreten des UMAG (Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechtes) wurde hier i.d.R. (durch Satzung konnte die Hinterlegungsfrist verkürzt werden) auf den Tag der Hinterlegung abgestellt, welcher in § 123 AktG a.F. normiert war und den siebten Tag vor der Hauptversammlung darstellte. Das Hinterlegungserfordernis wurde durch das UMAG abgeschafft und durch eine Anmeldung ersetzt. In einem anderen Eintrag wurden diese Neuerungen bereits erläutert. Bei der Anmeldung muss der Nachweis der Inhaberschaft der Aktien geführt werden, der sich auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung zu beziehen hat (sog. „record date“). Daraus ergibt sich nebenbei ein neuer Stichtag für die Dividendenberechtigung. Wer also am 21. Tag vor der Hauptversammlung Aktien der Gesellschaft hält, erhält die Dividende, unabhängig davon, ob er die Aktien dann noch vor der Hauptversammlung verkauft. Ein Dividendenabschlag an den Börsen wird daher früher als bisher zu bemerken sein. +++ Wie kann ich mir das erklären? Ist es vielleicht schon zu spät die DT Aktie zu kaufen mit dem Ziel die 8% zu erhalten?
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