Habe die Baustelle selber in Augenschein genommen - und das Gleiche wie du vorgefunden. Nur dürfte es tatsächlich einen ganz banalen Grund für das Ruhen der Bautätigkeit geben: die (bewilligten) Fördermittel des Landes Sachsen-Anhalt werden nur dann gezahlt, wenn das Unternehmen auch in Sachsen-Anhalt im HR eingetragen ist. Da die Kläger auch den Beschluß der Verlagerung des Geschäftssitzes nach Schönebeck (bisher) auch verhindert haben, besteht das Problem, dass Powerbags die Fördermittel (50 % der Bausumme) verliert, wenn der Bau vor Ummeldung des Geschäftssitzes fertiggestellt wird.
Die Kosten der Fertigstellung dürften sich im übrigen auf ca. 500 T? für das Bürogebäude und ca. 150 T? für die Außenanlagen belaufen. Das Gebäude inkl. Außenanlagen könnte dann durchaus in 5-6 Monaten fertiggestellt werden. Leider hängt bei Powerbags eine ganze Menge an den HV-Beschlüssen (Kapitalerhöhung und Sitzverlagerung) , die solange die Klagen anhängig sind, schwebend unwirksam sind.
Bei der Klägergruppe "Scheunert" erwarte ich nicht, dass die überhaupt den Willen haben sich zu vergleichen - das scheint wohl eher auf eine Abrechnung mit ehemaligen Weggefährten hinauszulaufen. Hier sehe ich das größte Problem der Powerbags AG. Wenn Powerbags clever wäre, dann würden sie eine Tochtergesellschaft in Schönebeck gründen (das dürfte auf jeden Fall auch durch den Gesellschaftsvertrag abgedeckt sein) , die das Grundstück übernimmt und die Investition zuende führt (mit Zustimmen des Förderbehörde in S-A.). Auf diese Weise könnte man auch einen "Geldgeber" ins Boot holen (Solarvalue hat es vorgemacht) und so den einzigen Vorteil, den die Kläger haben (das Spiel auf Zeit) aushebeln. Dem GF Medger fehlt m.E. einfach die Erfahrung, wie man mit solchen Situationen umgeht!
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